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'''Thema:'''  Infektion/ Kolonisation von offenen Wunden der Haut und Unterhaut nichttraumatischer Genese, die keine Infektion im (Rubrik-)Titel haben, wie z.B. Dekubiti  (L89.-), Ulcera cruri venosum (I87.21) / arteriosum (I70.24), Ulcus cruris, a.n.k. (L97). Eine spezifische Infektion wie eine Phlegmone oder ein Erysipel im Bereich der Wunde liegt nicht vor.  
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'''Thema:'''  Infektion/ Kolonisation von offenen Wunden der Haut und Unterhaut nichttraumatischer Genese, die keine Infektion im (Rubrik-)Titel haben, wie z.B. Dekubiti  ([https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-l80-l99.htm#L89 L89.-]), Ulcera cruri venosum ([https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-i80-i89.htm#I87 I87.21]) / arteriosum ([https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-i70-i79.htm#I70 I70.24]), Ulcus cruris, a.n.k. ([https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-l80-l99.htm#L97 L97]). Eine spezifische Infektion wie eine Phlegmone oder ein Erysipel im Bereich der Wunde liegt nicht vor.  
  
 
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Es ist strittig, ob Erreger, die in den oben genannten Wunden nachgewiesen werden in dem Datenträgeraustauscht diesen Krankheiten zugeordnet werden dürfen. Begründung für die Ablehnung ist der Wortlaut der Kodes von B95! - B98!  „[…] als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind“: Die Erreger haben diese Krankheiten nicht verursacht. Die Erreger sind aber obligat anzugeben laut DKR D012 Tabelle2. Über die Argumentation, dass der Wortlaut nicht zutreffend ist wird auch argumentiert, dass die Tabelle 2 der DKR D012 nicht anzuwenden ist.
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Es ist strittig, ob Erreger, die in den oben genannten Wunden nachgewiesen werden in dem Datenträgeraustauscht diesen Krankheiten zugeordnet werden dürfen. Begründung für die Ablehnung ist der Wortlaut der Kodes von [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-b95-b98.htm#B95 B95! - B98!] „[…] als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind“: Die Erreger haben diese Krankheiten nicht verursacht. Die Erreger sind aber obligat anzugeben laut DKR D012 Tabelle2. Über die Argumentation, dass der Wortlaut nicht zutreffend ist wird auch argumentiert, dass die Tabelle 2 der DKR D012 nicht anzuwenden ist.
 
Die Erreger wären ohne diese Wunden, aber nicht nachgewiesen worden. Stehen also im Zusammenhang mit den Krankheiten.
 
Die Erreger wären ohne diese Wunden, aber nicht nachgewiesen worden. Stehen also im Zusammenhang mit den Krankheiten.
 
Ein Ressourcenaufwand für die Grundkrankheit ist jeweils vorhanden. Und auch ein Ressourcenaufwand für den Erreger, z.B. Desinfektion der Wunde.  
 
Ein Ressourcenaufwand für die Grundkrankheit ist jeweils vorhanden. Und auch ein Ressourcenaufwand für den Erreger, z.B. Desinfektion der Wunde.  
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Kodierung der Erreger an dem Primärkode Z22.3 Keimträger bei dem Vorliegen einer Kolonisation.
 
Kodierung der Erreger an dem Primärkode Z22.3 Keimträger bei dem Vorliegen einer Kolonisation.
Kodierung der Erreger am Kode L08.8 als Infektion der Haut, ggf. spezifischere Hautinfektion
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Kodierung der Erreger am Kode [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-l00-l08.htm#L08 L08.8] als Infektion der Haut, ggf. spezifischere Hautinfektion
  
 
Änderung/ Ergänzung der ICD Kodes der Organkapitel (analog Blutungen bei Hämorriden);  
 
Änderung/ Ergänzung der ICD Kodes der Organkapitel (analog Blutungen bei Hämorriden);  
Verschieben der DKR 1906 in das Kapitel 12 damit diese DKR für alle Wunden gilt, und Schaffung eines neues Kodes analog derT89
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Verschieben der DKR 1906 in das Kapitel 12 damit diese DKR für alle Wunden gilt, und Schaffung eines neues Kodes analog der [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-t89-t89.htm#T89 T89]
  
  
 
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DKR D012, DKR 1906, ICD B95! – B98!; T89; [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-l80-l99.htm#L89 L89-]; [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-i70-i79.htm#I70 I70.24]; [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-i80-i89.htm#I87 I87.21]; [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-l80-l99.htm#L97 L97];Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 26.03.2013 L4 KR 81/12
DKR D012, DKR 1906, ICD B95! – B98!; T89; L89-; I70.24; I87.21; L97;Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 26.03.2013 L4 KR 81/12
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== Antwort ==
 
== Antwort ==

Version vom 20. November 2018, 15:24 Uhr

Thema: Infektion/ Kolonisation von offenen Wunden der Haut und Unterhaut nichttraumatischer Genese, die keine Infektion im (Rubrik-)Titel haben, wie z.B. Dekubiti (L89.-), Ulcera cruri venosum (I87.21) / arteriosum (I70.24), Ulcus cruris, a.n.k. (L97). Eine spezifische Infektion wie eine Phlegmone oder ein Erysipel im Bereich der Wunde liegt nicht vor.

1. Anfrage vom: 25.10.2018

Stand:


2. Problembeschreibung:

Es ist strittig, ob Erreger, die in den oben genannten Wunden nachgewiesen werden in dem Datenträgeraustauscht diesen Krankheiten zugeordnet werden dürfen. Begründung für die Ablehnung ist der Wortlaut der Kodes von B95! - B98! „[…] als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind“: Die Erreger haben diese Krankheiten nicht verursacht. Die Erreger sind aber obligat anzugeben laut DKR D012 Tabelle2. Über die Argumentation, dass der Wortlaut nicht zutreffend ist wird auch argumentiert, dass die Tabelle 2 der DKR D012 nicht anzuwenden ist. Die Erreger wären ohne diese Wunden, aber nicht nachgewiesen worden. Stehen also im Zusammenhang mit den Krankheiten. Ein Ressourcenaufwand für die Grundkrankheit ist jeweils vorhanden. Und auch ein Ressourcenaufwand für den Erreger, z.B. Desinfektion der Wunde. Die DKR 1906 gilt m.E. nur für traumatische Wunden und ist daher nicht anzuwenden. Die ICD Kodes der „Organkapitel“ tragen kein Hinweis dass Infektionserreger gesondert zu kodieren., bzw. ein Inkl. Wie z.B. Inkl. Kontaminierter/ infizierter Dekubitus


3. Frage:

Wie sollen diese Zustände klassifiziert werden. Ist die zusätzliche Angabe eines Kodes für die Infektion/ Kolonisation gemäß DKR Mehrfachkodierung erlaubt oder wäre dies eine unzulässige Mehrfachkodierung?


4. ggf. Lösungsansatz:

Kodierung der Erreger an dem Primärkode Z22.3 Keimträger bei dem Vorliegen einer Kolonisation. Kodierung der Erreger am Kode L08.8 als Infektion der Haut, ggf. spezifischere Hautinfektion

Änderung/ Ergänzung der ICD Kodes der Organkapitel (analog Blutungen bei Hämorriden); Verschieben der DKR 1906 in das Kapitel 12 damit diese DKR für alle Wunden gilt, und Schaffung eines neues Kodes analog der T89


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR D012, DKR 1906, ICD B95! – B98!; T89; L89-; I70.24; I87.21; L97;Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 26.03.2013 L4 KR 81/12

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