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Version vom 18. Juni 2019, 08:41 Uhr
Thema: Wunddebridement / Einfache Wiederherstellung der Haut (Primärnaht)
1. Anfrage vom: 23.05.2019
Stand:
2. Problembeschreibung:
Unsere Chirurgen dokumentieren im OP-Bericht das Wunddebridement (Wunde vorliegend) und beenden die OP (Wundverschluss)mit „ lockeren Einzelknopfnähten“. Der MDK fordert dann nur den OPS 5-900, mit der Begründung, dass unter dem OPS 5-896 (Wunddebridement) als Hinweis vermerkt ist: „ Ein Kode aus diesem Bereich (5-896) ist nicht zu verwenden im Zus.-hang mit einer… Primärnaht (5-900.0 ff.). Ein Wunddebridement ist bei diesen Kodes bereits enthalten.“ Das steht so auch unter den Hinweisen. Schaut man dann aber zum OPS 5-900 steht dort unter Exkl.: Wunddebridement (5-896 ff.) Aus unserer Sicht, können also beide Kodes verwendet werden. Zumal der OPS 5-900 für (Überschrift): „Einfache Wiederherstellung der Oberflächenkontinuität an Haut und Unterhaut“ steht.
3. Frage:
Dürfen die Kodes 5-896 und 5-900 zusammen kodiert werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
Aufgrund des Exkl. unter 5-900 gehen wir von der Kodierung beider Kodes aus , auch wenn sich im Hinweistext des OPS 5-896 ,der o.g. Wortlaut findet, da es sich ja beim dokumentierten Wunddebridement nicht um eine reine einfache Wiederherstellung der Haut handelt.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
OPS 5-896 / OPS 5-900
Antwort
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