Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. April 2020, 12:37 Uhr
Diese Kodierrichtlinien beziehen sich auf:
ICD-10-GM Systematisches Verzeichnis Version 2020 und
ICD-10-GM Alphabetisches Verzeichnis Version 2020
Die Deutschen Kodierrichtlinien beziehen sich aus Gründen der Übersichtlichkeit zumeist auf einen durchgängigen stationären Aufenthalt. Gleichwohl muss ein stationärer Aufenthalt nicht zwingend einem Abrechnungsfall gemäß Abrechnungsbestimmungen entsprechen. Bei einer Zusammenführung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall bzw. bei der Einbeziehung vor- oder nachstationärer Leistungen nach den geltenden Abrechnungsbestimmungen, sind sämtliche Diagnosen und Prozeduren auf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen. Das hat gegebenenfalls zur Folge, dass mehrere Prozeduren unter Addition der jeweiligen Mengenangaben zu einer Prozedur zusammenzuführen sind.
D001a Allgemeine Kodierrichtlinien
D002f Hauptdiagnose
D003l Nebendiagnosen
D004d Syndrome
D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe
D006e Akute und chronische Krankheiten
D007f Aufnahme zur Operation/Prozedur, nicht durchgeführt
D008b Verdachtsdiagnosen
D009a „Sonstige” und „nicht näher bezeichnete” Schlüsselnummern
D010a Kombinations-Schlüsselnummern
D011d Doppelkodierung
D012i Mehrfachkodierung
D013c Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen
D014d Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen
D015l Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen
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