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Bei einer Staging-Untersuchung zur Evaluierung des Therapiererfolges im Anschluss an die Primärbehandlung (z. B. Magen-OP + 6 x Chemo oder 4 x Chemo + Bestrahlung) wird der Tumor als Hauptdiagnose kodiert (siehe [[DKR 0201f]]). | Bei einer Staging-Untersuchung zur Evaluierung des Therapiererfolges im Anschluss an die Primärbehandlung (z. B. Magen-OP + 6 x Chemo oder 4 x Chemo + Bestrahlung) wird der Tumor als Hauptdiagnose kodiert (siehe [[DKR 0201f]]). | ||
− | Im vorliegenden Fall handelt es sich allerdings um eine Nachuntersuchung nach abgeschlossener Primärbehandlung, die mit Z08.- ''Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung'' als Hauptdiagnose kodiert wird. Als Nebendiagnose wird der passende Kode aus Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese verschlüsselt (siehe [[DKR 0209d]]). | + | Im vorliegenden Fall handelt es sich allerdings um eine Nachuntersuchung nach abgeschlossener Primärbehandlung, die mit Z08.- ''Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung'' als Hauptdiagnose kodiert wird. Als Nebendiagnose wird der passende Kode aus Z85.- ''Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese'' verschlüsselt (siehe [[DKR 0209d]]). |
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Version vom 18. Februar 2008, 13:39 Uhr
Schlagwort: Tumor, Nachuntersuchung, abgeschlossene Behandlung
Stand: 2007-08-21
Aktualisiert: 2008-01-08
Problem/Erläuterung
Aktuelle Anamnese: Patient mit Magenkarzinom, bei dem nach abgeschlossener Behandlung eine stationäre Kontrolluntersuchung nach zwei Jahren durchgeführt wird. Dabei ergibt sich kein Hinweis auf ein Rezidiv oder auf Metastasen. Was ist Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung
Bei einer Staging-Untersuchung zur Evaluierung des Therapiererfolges im Anschluss an die Primärbehandlung (z. B. Magen-OP + 6 x Chemo oder 4 x Chemo + Bestrahlung) wird der Tumor als Hauptdiagnose kodiert (siehe DKR 0201f).
Im vorliegenden Fall handelt es sich allerdings um eine Nachuntersuchung nach abgeschlossener Primärbehandlung, die mit Z08.- Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung als Hauptdiagnose kodiert wird. Als Nebendiagnose wird der passende Kode aus Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese verschlüsselt (siehe DKR 0209d).
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