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== Kommentar FoKA == | == Kommentar FoKA == | ||
Dissens: | Dissens: | ||
− | Erworbene Fisteln gehören in der ICD 10 in vielen Fällen zu den abszedierenden Entzündungen. So wurde in 2017 die ösophagotracheale Fistel explizit dem Kode J86.0 Pyothorax mit Fistel als Klarstellung zugeordnet. | + | Erworbene Fisteln gehören in der ICD 10 in vielen Fällen zu den abszedierenden Entzündungen. So wurde in 2017 die ösophagotracheale Fistel explizit dem Kode [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-j85-j86.htm#J86 J86.0] ''Pyothorax mit Fistel'' als Klarstellung zugeordnet. |
− | Ein spezifischer Kode für das im Beispiel beschriebene Krankheitsbild ist entsprechend des alphabetischen Verzeichnisses ein Eintrag aus K12.28: | + | Ein spezifischer Kode für das im Beispiel beschriebene Krankheitsbild ist entsprechend des alphabetischen Verzeichnisses ein Eintrag aus [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-k00-k14.htm#K12 K12.28]: |
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− | Hat die Fistel ihren Ursprung in der Region der Metastase des Unterkiefers, ist ein Kode aus K10.2- Entzündliche Zustände der Kiefer zu wählen. | + | Hat die Fistel ihren Ursprung in der Region der Metastase des Unterkiefers, ist ein Kode aus [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-k00-k14.htm#K10 K10.2-] Entzündliche Zustände der Kiefer zu wählen. |
− | Der Kode T81.8 ist gemäß DKR D015 nur dann auszuwählen, wenn kein spezifischerer Kode existiert. | + | Der Kode [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-t80-t88.htm#T81 T81.8] ist gemäß [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D015l DKR D015] nur dann auszuwählen, wenn kein spezifischerer Kode existiert. |
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+ | In dem beschriebenen Fall ist die Fistel mit dem Kode [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-k00-k14.htm#K12 K12.28] ''Sonstige Phlegmone und Abszess des Mundes'' als Hauptdiagnose zu kodieren. | ||
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Aktuelle Version vom 20. Oktober 2020, 13:07 Uhr
Schlagwort: Karzinom, Metastase, Fistelresektion, Hauptdiagnose – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 17.06.2008
Aktualisiert SEG 4: 01.01.2018
Aktualisiert FoKA: 30.07.2018
Aktualisiert: 20.10.2020
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020
Problem/Erläuterung:
Mit Operation und postoperativer Nachbestrahlung behandeltes Karzinom des Mittelgesichtes; ferner Unterkieferteilresektion bei Knochenmetastase. Anschließend persistierende intra- und extraorale Fistel. Aktuell: Fistelresektion; sonst keine weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung. Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung:
Hauptdiagnose ist T81.8 Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert (darunter auch Persistierende postoperative Fistel; ein organspezifischer Kode existiert nicht). Aufnahmegrund war weder die maligne Erkrankung noch eine Chemo-/Strahlentherapie, so dass die Hauptdiagnose gemäß Hauptdiagnosendefinition zu wählen ist (siehe DKR 0201).
Kommentar FoKA
Dissens:
Erworbene Fisteln gehören in der ICD 10 in vielen Fällen zu den abszedierenden Entzündungen. So wurde in 2017 die ösophagotracheale Fistel explizit dem Kode J86.0 Pyothorax mit Fistel als Klarstellung zugeordnet.
Ein spezifischer Kode für das im Beispiel beschriebene Krankheitsbild ist entsprechend des alphabetischen Verzeichnisses ein Eintrag aus K12.28:
- Mundantrumfistel
- Mundbodenfistel
- Mundfistel
- Mundhöhlenfistel
- Orale Fistel
Hat die Fistel ihren Ursprung in der Region der Metastase des Unterkiefers, ist ein Kode aus K10.2- Entzündliche Zustände der Kiefer zu wählen.
Der Kode T81.8 ist gemäß DKR D015 nur dann auszuwählen, wenn kein spezifischerer Kode existiert.
(Stand 30.07.2018)
Rückmeldung SEG 4
Ein organspezifischer Fistelkode ist uns für diesen Fall nicht bekannt.
Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)
In dem beschriebenen Fall (KDE-231) des Patienten, bei dem ein Karzinom des Mittelgesichtes mit Operation und postoperativer Nachbestrahlung behandelt wurde, eine Unterkieferteilresektion bei Knochenmetastase erfolgte und anschließend eine persistierende intra- und extraorale Fistel auftrat und aktuell eine Fistelresektion und ansonsten keine diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung durchgeführt werden, ist für die Auswahl der Hauptdiagnose der Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund alter Fassung vom 04.07.2016 anzuwenden.
Demnach gilt:
„Wird bei einem Patienten – mit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekanntem Malignom und bevor die Malignom-Behandlung endgültig abgeschlossen ist – während des stationären Aufenthaltes ausschließlich eine einzelne Erkrankung (oder Komplikation) als Folge einer Tumortherapie oder eines Tumors behandelt, wird in diesem Fall die behandelte Erkrankung als Hauptdiagnose angegeben und der Tumor als Nebendiagnose. Hiervon ausgenommen sind solche Fälle, bei denen weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung durchgeführt werden. In diesem Fall ist die Tumorerkrankung als Hauptdiagnose zu kodieren.“
In dem beschriebenen Fall ist die Fistel mit dem Kode K12.28 Sonstige Phlegmone und Abszess des Mundes als Hauptdiagnose zu kodieren.
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