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Aktuelle Version vom 25. Januar 2021, 16:29 Uhr
Schlagwort: Aszitesdrainage, Aszitespunktion – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 26.06.2019
Aktualisiert: 27.11.2020
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 25.11.2020
Problem/Erläuterung
Welche Voraussetzungen sind für die Kodierung des OPS 8-148.0 Therapeutische Drainage von anderen Organen und Geweben, Peritonealraum zu fordern?
Kodierempfehlung SEG-4:
Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:
1. Dokumentation mittels Überwachungsprotokoll (Kreislaufparameter, Drainagemenge)
2. Dokumentation einer geeigneten Fixation der Drainage (z.B. mittels Naht)
3. Dokumentation der Art des verwendeten Drainagesystems
4. Mehrtägiger Verbleib der Drainage und / oder mehrfache Drainage über dasselbe System und / oder Drainage über mehrere Stunden.
Kommentierung FoKA:
Dissens:
Die Definition einer Drainage in Abgrenzung zu einer Punktion wurde durch den FoKA bereits in der Anfrage 136 bearbeitet.
Eine zeitliche Abgrenzung von Punktion und Drainage ist nicht möglich. Zu unterscheiden sind Punktionen von temporären oder permanenten Drainagen, bei denen ein Ableitsystem durch Punktion oder chirurgisch eingebracht wird.
Wenn das technische System noch während des Arzt-Patienten-Kontaktes, in dem das System in den Körper eingebracht wurde, wieder entfernt wird, handelt es sich um eine Punktion. In allen anderen Fällen, handelt es sich um eine Drainage.
Dokumentationsanforderungen hinsichtlich Kreislaufüberwachung oder der Fixation der Drainage sind fachlich nicht nachvollziehbar.
Die Dokumentation des Drainagesystems, der Drainagemenge und der Drainagezeit (bzw. der Zeitpunkte der Anlage und der Entfernung) ist im Sinne der ärztlichen Dokumentationspflicht erforderlich.
(Stand 10.09.2019)
Entscheidung Schlichtungsausschuss (25.11.2020)
Bei einer therapeutischen Peritonealdrainage (OPS 8-148.0 Therapeutische Drainage von anderen Organen und Geweben, Peritonealraum) wird die aus therapeutischen Zwecken zu entfernende Flüssigkeit mittels eines gelegten Schlauchsystems über einen bestimmten Zeitraum abgelassen (z. B. mittels Schwerkraft, Sog- oder Kapillarwirkung). Das Legen der Peritonealdrainage erfolgt durch den Arzt. Das Ablassen der Flüssigkeit erfordert in der Regel keine ärztliche Anwesenheit und erfolgt im Rahmen der allgemeinen fachlichen Beobachtung im Krankenhaus durch das Pflegepersonal.
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