Diskussion:Anfrage 0363: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Genau genommen wäre hier die Koloskopie ein unnötiger Ressourcenverbrauch, der dem Wirtschaftlichkeitsgebot widerspricht. Konsens zum Beitrag von Erwin.--[[Benutzer:Loehr|Loehr]] ([[Benutzer Diskussion:Loehr|Diskussion]]) 07:55, 2. Jul. 2024 (CEST) | ||
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+ | Gemäß DKR D009 ist die hier vom MD geforderte Resteklasse „Nicht näher bezeichnete ...” dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff, "Enterokolitis durch Clostridium difficile", beschrieben ist. Entscheidend ist somit die ärztliche Dokumentation im Einzelfall. Liegt eine Beschreibung vor, die besagt, dass kein Megakolon und keine Organkomplikation vorlag ist der spezifische ICD-Kode A04.70 auszuwählen. In der DKR D001 wird betont, dass es Krankheiten gibt, die nicht immer durch Untersuchungsbefunde bestätigt werden; selbes sollte sinngemäß auch umgekehrt für das Nicht-Vorliegen einer Krankheit/Manifestation gelten. In dieser DKR heßt es auch: "Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet"--[[Benutzer:Helling|Helling]] ([[Benutzer Diskussion:Helling|Diskussion]]) 13:13, 2. Jul. 2024 (CEST) | ||
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+ | Genau wie Horndasch: Ohne akutes Abdomen / Ileussymptomatik lag offenbar kein Megacolon vor. Dazu bedarf es sicherlich keiner Koloskopie.--[[Benutzer:Salome|Salome]] ([[Benutzer Diskussion:Salome|Diskussion]]) 08:56, 3. Jul. 2024 (CEST) | ||
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+ | Ich sehe die Nutzung des unspezifischen Schlüssels A04.79 in Ergänzung zu Haukes Punkten nur dann für notwendig, wenn man keine Aussage zu den spezifischeren Schlüsseln treffen kann. Die Differenzierung in der Gruppe erfolgt anhand des Megakolon und anderen Organkomplikationen. Die Interpretation und gezielte Behandlung einer Verdachtsdiagnose schließt für mich auch solche Verläufe ein, deren Spezifizierung durch den Ausschluss schwerer Verlaufsformen erfolgen kann. Nach der vorhandenen Beschreibung lagen weder Megakolon noch andere Organkomplikationen vor.<br>Wie in dem Lösungsansatz, von Erwin und von Remco schon beschrieben, sind schwere Symptome nicht beschrieben. Ein Megakolon ist eine schwerstgradige, potenziell letal verlaufende Erkrankung, der nicht durch "Zuwarten" begegnet wird. Die Kodierung über den Schlüssel A04.70 ist zutreffend.--[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 14:54, 13. Aug. 2024 (CEST) | ||
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+ | Es stellt sich mir die Frage, ob in dieser Konstellation überhaupt ein Kode aus A04.7* kodiert werden kann. Das hängt m.E. stark von der medizinischen Bewertung des Durchfalls und der Befunde (Toxin etc.) ab. Dies kann jedoch anhand der Angaben nicht weiter verifiziert werden. Der Kodiervorschlag des MD geht jedenfalls völlig daneben, damit stimme ich überein.--[[Benutzer:Laufer2|D. Laufer]] ([[Benutzer Diskussion:Laufer2|Diskussion]]) 14:33, 15. Nov. 2024 (CET) | ||
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+ | Das ist wieder einmal, wie schon bei der Kodierung der J96,die Denkweise des MD, dass bei fehlendem Beleg, dass etwas nicht vorliegt- hier Megacolon, damals kein SBH und somit kein Nachweis einer Hyperkapnie, nur der unspezifische Kode verwendet werden darf. Das kann den DKR so nicht entnommen werden, siehe dem Hinweis von Hauke. --[[Benutzer:Neiser|Neiser]] ([[Benutzer Diskussion:Neiser|Diskussion]]) 10:08, 18. Nov. 2024 (CET) |
Aktuelle Version vom 18. November 2024, 10:08 Uhr
Das mit der Koloskopie verstehe ich nicht. Das Megakolon wird doch über Bildgebung diagnostiziert. Die Literatur (https://www.springermedizin.de/emedpedia/detail/viszeral-und-allgemeinchirurgie/toxisches-megakolon?epediaDoi=10.1007%2F978-3-662-61724-3_74)
sagt dazu:
Ein toxisches Megakolon manifestiert sich klinisch am häufigsten durch blutige Diarrhöen. Im Zuge dessen sowie als Zeichen der systemischen Toxizität können die Patienten zudem folgende Symptome zeigen: Hypotonie, Tachykardie, Fieber, diffuse abdominelle Schmerzen mit und ohne Peritonitis sowie fehlende Darmperistaltik als Ausdruck einer Paralyse (Desai et al. 2020). Als seltene aber schwerwiegendste Komplikation mit einem 3- bis 5-fach erhöhten Letalitätsrisiko gilt die Kolonperforation (Doshi et al. 2018; Grieco et al. 1980), die auch ohne eine Darmdistension einhergehen kann (Desai et al. 2020; Greenstein et al. 1986).Die Diagnostik des toxischen Megakolons stützt sich auf die o. g. klinischen Symptome in Kombination mit dem radiomorphologischen Nachweis einer Erweiterung des Kolons auf über 6 cm im Durchmesser (Autenrieth und Baumgart 2012; Gan und Beck 2003).
Wenn also keine klinischen Zeichen vorlagen, dann lag auch kein Megakolon vor.
oder auch hier zu lesen: https://flexikon.doccheck.com/de/Toxisches_Megakolon) --Horndasch (Diskussion) 17:19, 1. Jul. 2024 (CEST)
Genau genommen wäre hier die Koloskopie ein unnötiger Ressourcenverbrauch, der dem Wirtschaftlichkeitsgebot widerspricht. Konsens zum Beitrag von Erwin.--Loehr (Diskussion) 07:55, 2. Jul. 2024 (CEST)
Gemäß DKR D009 ist die hier vom MD geforderte Resteklasse „Nicht näher bezeichnete ...” dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff, "Enterokolitis durch Clostridium difficile", beschrieben ist. Entscheidend ist somit die ärztliche Dokumentation im Einzelfall. Liegt eine Beschreibung vor, die besagt, dass kein Megakolon und keine Organkomplikation vorlag ist der spezifische ICD-Kode A04.70 auszuwählen. In der DKR D001 wird betont, dass es Krankheiten gibt, die nicht immer durch Untersuchungsbefunde bestätigt werden; selbes sollte sinngemäß auch umgekehrt für das Nicht-Vorliegen einer Krankheit/Manifestation gelten. In dieser DKR heßt es auch: "Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet"--Helling (Diskussion) 13:13, 2. Jul. 2024 (CEST)
Genau wie Horndasch: Ohne akutes Abdomen / Ileussymptomatik lag offenbar kein Megacolon vor. Dazu bedarf es sicherlich keiner Koloskopie.--Salome (Diskussion) 08:56, 3. Jul. 2024 (CEST)
Konsens mit Erwin--Raetzell2 (Diskussion) 15:20, 15. Jul. 2024 (CEST)
Ich sehe die Nutzung des unspezifischen Schlüssels A04.79 in Ergänzung zu Haukes Punkten nur dann für notwendig, wenn man keine Aussage zu den spezifischeren Schlüsseln treffen kann. Die Differenzierung in der Gruppe erfolgt anhand des Megakolon und anderen Organkomplikationen. Die Interpretation und gezielte Behandlung einer Verdachtsdiagnose schließt für mich auch solche Verläufe ein, deren Spezifizierung durch den Ausschluss schwerer Verlaufsformen erfolgen kann. Nach der vorhandenen Beschreibung lagen weder Megakolon noch andere Organkomplikationen vor.
Wie in dem Lösungsansatz, von Erwin und von Remco schon beschrieben, sind schwere Symptome nicht beschrieben. Ein Megakolon ist eine schwerstgradige, potenziell letal verlaufende Erkrankung, der nicht durch "Zuwarten" begegnet wird. Die Kodierung über den Schlüssel A04.70 ist zutreffend.--Schaefer (Diskussion) 14:54, 13. Aug. 2024 (CEST)
Es stellt sich mir die Frage, ob in dieser Konstellation überhaupt ein Kode aus A04.7* kodiert werden kann. Das hängt m.E. stark von der medizinischen Bewertung des Durchfalls und der Befunde (Toxin etc.) ab. Dies kann jedoch anhand der Angaben nicht weiter verifiziert werden. Der Kodiervorschlag des MD geht jedenfalls völlig daneben, damit stimme ich überein.--D. Laufer (Diskussion) 14:33, 15. Nov. 2024 (CET)
Ich schliesse mich den schlüssigen Ausführungen von Erwin und der Zusammenfassung durch Lars an. Der Sachverhalt ist mit A04.70 korrekt kodiert. --Liebel 08:36, 23. Sep. 2024 (CEST)
Hier ist eigentlich alles gesagt, ich schließe mich Erwin und Lars an --Stute (Diskussion) 09:37, 13. Nov. 2024 (CET)
Das ist wieder einmal, wie schon bei der Kodierung der J96,die Denkweise des MD, dass bei fehlendem Beleg, dass etwas nicht vorliegt- hier Megacolon, damals kein SBH und somit kein Nachweis einer Hyperkapnie, nur der unspezifische Kode verwendet werden darf. Das kann den DKR so nicht entnommen werden, siehe dem Hinweis von Hauke. --Neiser (Diskussion) 10:08, 18. Nov. 2024 (CET)