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'''Schlagworte: Stent, Einlage, fehlgeschlagen'''
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'''Schlagwort: Stent, Einlage, fehlgeschlagen<span style="color:blue">''– durch Schlichtungsausschuss entschieden''</span>'''
  
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Zu verschlüsseln ist [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-8-80...8-85.htm#code8-837 8-837.m1] ''Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, 2 Stents in eine Koronararterie''. Gemäß [[DKR P004f|DKR P004]], Punkt 4 ist die Prozedur nahezu vollständig erbracht und wird daher ohne Zusatzkode [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2010/block-5-93...5-99.htm#code5-995 5-995] kodiert. Die Angabe des Schlüssels [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-5-93...5-99.htm#code5-995 5-995] ''Vorzeitiger Abbruch einer Operation (Eingriff nicht komplett durchgeführt)'' scheidet hier auch deshalb aus, da keine Operation, sondern eine Maßnahme aus Kapitel 8 (Nichtoperative therapeutische Maßnahmen) durchgeführt wurde.
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Der Schlüssel [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-8-80...8-85.htm#code8-83b 8-83b.0] ''Zusatzinformationen zu Materialien, Art des medikamentenfreisetzenden Stents'' ist allerdings nur einmal anzugeben, da diese Zusatzinformation nur für implantierte Stents anzugeben ist (siehe Hinweis im OPS).
 
Der Schlüssel [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-8-80...8-85.htm#code8-83b 8-83b.0] ''Zusatzinformationen zu Materialien, Art des medikamentenfreisetzenden Stents'' ist allerdings nur einmal anzugeben, da diese Zusatzinformation nur für implantierte Stents anzugeben ist (siehe Hinweis im OPS).
  
 
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Laut OPS ist der Zusatzkode nur für implantierte Stents anzugeben. Deshalb kein Änderungsbedarf. (27.08.2015)
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== Entscheidung Schlichtungsausschuss (11.11.2020)==
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Wird bei einem Patienten während einer Koronarangiographie bei Drei-Gefäßerkrankung eine RIVA-Stenose aufgedehnt und dann ein medikamentenfreisetzender Stent eingelegt, anschließend versucht eine weitere Einengung distal des Stents mit einem zweiten medikamentenfreisetzenden Stent zu versorgen, dies jedoch nicht gelingt, weil sich der Stent an einer Gefäßbiegung verhakt, so dass der Stent verworfen wird, ist gemäß Ziffer 4 der [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D004d DKR P004] ''Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur'' auch der verworfene Stent bei der Kodierung der zutreffenden Kodes aus [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-80...8-85.htm#code8-837 8-837.m-] ''Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents'' und aus [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-80...8-85.htm#code8-83 8-83b.0-] ''Zusatzinformationen zu Materialien, Art der medikamentenfreisetzenden Stents oder OPD-Systeme'' zu berücksichtigen. In dem Fall (KDE-354) ist das Einlegen der Stents daher mit dem Kode [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-80...8-85.htm#code8-837 8-837.m1] ''Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, 2 Stents in eine Koronararterie'' zu kodieren. Für die Art der medikamentenfreisetzenden Stents sind die zwei sechsstelligen Kodes aus dem OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-80...8-85.htm#code8-83 8-83b.0-] ''Art des  medikamentenfreisetzenden Stents'' zu kodieren.
  
 
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Aktuelle Version vom 21. Januar 2021, 13:52 Uhr

Schlagwort: Stent, Einlage, fehlgeschlagen– durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 17.08.2010

Aktualisiert: 27.11.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 11.11.2020

Problem/Erläuterung

Während einer Koronarangiographie bei Drei-Gefäßerkrankung wird eine RIVA-Stenose aufgedehnt und dann ein medikamentenfreisetzender Stent eingelegt. Anschließend wird versucht, eine weitere Einengung distal des Stents mit einem zweiten medikamentenfreisetzenden Stent zu versorgen. Dies gelingt nicht, weil sich der Stent an einer Gefäßbiegung verhakt. Der Stent wird verworfen. Ist die Stenteinlage mit

8-837.m0 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, ein Stent in eine Koronararterie

oder

8.837.m1 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, 2 Stents in eine Koronararterie

zu verschlüsseln?

Ist der Schlüssel 8-83b.0 Zusatzinformationen zu Materialien, Art des medikamentenfreisetzenden Stents ein- oder zweimal anzugeben?

Kodierempfehlung SEG-4:

Zu verschlüsseln ist 8-837.m1 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, 2 Stents in eine Koronararterie. Gemäß DKR P004, Punkt 4 ist die Prozedur nahezu vollständig erbracht und wird daher ohne Zusatzkode 5-995 kodiert. Die Angabe des Schlüssels 5-995 Vorzeitiger Abbruch einer Operation (Eingriff nicht komplett durchgeführt) scheidet hier auch deshalb aus, da keine Operation, sondern eine Maßnahme aus Kapitel 8 (Nichtoperative therapeutische Maßnahmen) durchgeführt wurde.

Der Schlüssel 8-83b.0 Zusatzinformationen zu Materialien, Art des medikamentenfreisetzenden Stents ist allerdings nur einmal anzugeben, da diese Zusatzinformation nur für implantierte Stents anzugeben ist (siehe Hinweis im OPS).

Kommentierung FoKA:

Dissens:

Die Einträge im OPS-Katalog stehen zueinander im Widerspruch.

Gemäß der Hinweise zum OPS 8-837.m* ist die Angabe des Materials obligat anzuwenden (Hinw.: Die Art der medikamentenfreisetzenden Stents ist gesondert zu kodieren (8-83b.0 ff.)). Wenn somit für den primären Kode die Kodierbarkeit in Übereinstimmung mit den DKR anerkannt wird, ist auch der abhängige Materialkode anzugeben.

Rückmeldung SEG-4:

Laut OPS ist der Zusatzkode nur für implantierte Stents anzugeben. Deshalb kein Änderungsbedarf. (27.08.2015)

Entscheidung Schlichtungsausschuss (11.11.2020)

Wird bei einem Patienten während einer Koronarangiographie bei Drei-Gefäßerkrankung eine RIVA-Stenose aufgedehnt und dann ein medikamentenfreisetzender Stent eingelegt, anschließend versucht eine weitere Einengung distal des Stents mit einem zweiten medikamentenfreisetzenden Stent zu versorgen, dies jedoch nicht gelingt, weil sich der Stent an einer Gefäßbiegung verhakt, so dass der Stent verworfen wird, ist gemäß Ziffer 4 der DKR P004 Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur auch der verworfene Stent bei der Kodierung der zutreffenden Kodes aus 8-837.m- Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents und aus 8-83b.0- Zusatzinformationen zu Materialien, Art der medikamentenfreisetzenden Stents oder OPD-Systeme zu berücksichtigen. In dem Fall (KDE-354) ist das Einlegen der Stents daher mit dem Kode 8-837.m1 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, 2 Stents in eine Koronararterie zu kodieren. Für die Art der medikamentenfreisetzenden Stents sind die zwei sechsstelligen Kodes aus dem OPS 8-83b.0- Art des medikamentenfreisetzenden Stents zu kodieren.


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