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− | Die Kodes aus [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-g80-g83.htm#G82 G82.‐] dienen der Verschlüsselung von Paresen und Plegien bei Querschnittlähmungen (Querschnittlähmungen sind Folge von Schädigungen des Rückenmarks oder der Cauda equina) oder Hirnerkrankungen. In dem beschriebenen Fall liegt eine Rückenmarkschädigung nicht vor, so dass der Kode [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-g80-g83.htm#G82 G82.01] nicht zusätzlich angegeben werden kann. | + | Die Kodes aus [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-g80-g83.htm#G82 G82.‐] <span style="color:red">mit den fünften Stellen 0 bis 3</span> dienen der Verschlüsselung von Paresen und Plegien bei Querschnittlähmungen (Querschnittlähmungen sind Folge von Schädigungen des Rückenmarks oder der Cauda equina) oder Hirnerkrankungen. In dem beschriebenen Fall liegt eine Rückenmarkschädigung nicht vor, so dass der Kode [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-g80-g83.htm#G82 G82.01] nicht zusätzlich angegeben werden kann. |
− | = | + | <span style="color:red">Vielmehr ist zusätzlich die Schlüsselnummer [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2017/block-g80-g83.htm#G82 G82.09] ''Schlaffe Paraparese und Paraplegie, Nicht näher bezeichnet'' zu verwenden. Über die 5. Stelle sind mit dem Endsteller „9“ die Zustände ohne Querschnittslähmung abbildbar.</span> |
− | + | <span style="color:red">Siehe auch Kodierempfehlung [http://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-570 570].</span> | |
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Aktuelle Version vom 12. Juni 2017, 14:32 Uhr
Schlagworte: Querschnittlähmung, Rückenmarkschädigung
Erstellt: 17.12.2014
Aktualisiert: 01.01.2017
Problem/Erläuterung
Stationäre Aufnahme akut mit Massenprolaps L4/5. Klinisch neben Schmerzexacerbation hochgradige Fußheberparesen bds. KG 1/5, Taubheitsgefühl. Sofortige operative Therapie des Bandscheibenvorfalls.
Kann zusätzlich zu den Diagnosen M51.1† Sonstige Bandscheibenschäden, Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (G55.1*) und G55.1* Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (M50‐M51†)der ICD‐Kode G82.01 Schlaffe Paraparese und Paraplegie, Akute inkomplette Querschnittlähmung nichttraumatischer Genese angegeben werden?
Kodierempfehlung SEG-4:
Die Kodes aus G82.‐ mit den fünften Stellen 0 bis 3 dienen der Verschlüsselung von Paresen und Plegien bei Querschnittlähmungen (Querschnittlähmungen sind Folge von Schädigungen des Rückenmarks oder der Cauda equina) oder Hirnerkrankungen. In dem beschriebenen Fall liegt eine Rückenmarkschädigung nicht vor, so dass der Kode G82.01 nicht zusätzlich angegeben werden kann.
Vielmehr ist zusätzlich die Schlüsselnummer G82.09 Schlaffe Paraparese und Paraplegie, Nicht näher bezeichnet zu verwenden. Über die 5. Stelle sind mit dem Endsteller „9“ die Zustände ohne Querschnittslähmung abbildbar.
Siehe auch Kodierempfehlung 570.
Kommentierung FoKA:
Konsens (12.06.2017)
Rückmeldung SEG 4
Nur G82.09 ist zur Verschlüsselung anderer Ursachen (ohne Querschnitt) zu verwenden. Bei den Subkategorien G82.0- bis G82.5- sind die fünften Stellen 0-3 auf das Vorliegen einer Querschnittlähmung eingeschränkt. Andere Ursachen sind mit der fünften Stelle 9 zu kodieren.
(17.12.2015)
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