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− | .... | + | Die Mindestmerkmale des OPS beschreiben sowohl Struktur- als auch Prozessmerkmale. Ein Monitoring kann durch die Ausstattung der Stroke Unit mit Monitoren, die das EKG kontinuierlich darstellen können, belegt werden. Die Dokumentation eines Monitoring erfolgt regelhaft durch ein sogenanntes Charting, bei dem Messwerte in einem regelmäßigen Intervall protokolliert werden. Als Nachweis für ein Monitoring der EKG-Funktion gilt typischerweise die Angabe der Herzfrequenz, ggf. ergänzt um die Angabe des Herzrhythmus. |
+ | Ein darüber hinaus gehender Nachweis im Sinne eines kontinuierlichen EKG-Ausdruckes zum Beleg des Monitoring ist in den Mindestmerkmalen des OPS nicht gefordert und ist klinisch unüblich. | ||
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Aktuelle Version vom 14. Mai 2019, 13:40 Uhr
Thema: SEG 4 KDE 471
1. Anfrage vom: 15.04.2019
Stand: 14.05.2019
2. Problembeschreibung:
Der MDK beruft sich auf die vom FoKA konsentierte SEG-4 KDE 471 und verlangt ein Elektrokardiogramm für die Dauer der Stroke-unit Behandlung.
3. Frage:
Die Elektrokardiographie wird kontinuierlich durchgeführt. Das Monitoring wird kurzfristig gespeichert, um akute Veränderungen beurteilen zu können. Ein Ausdruck des Elektrokardiogramms wird nicht durchgeführt und medizinisch als nicht sinnvoll erachtet. Die Dokumentation der Herz- und Atemfrequenz lassen indirekt auf die kontinuierliche Durchführung eines EKGs schließen. Welche Dokumentation kann medizinisch plausibel vom MDK für das EKG gefordert werden? Muss der Konsens zur SEG-4 KDE 471 evtl. durch einen Kommentar ergänzt werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
Kommentar zu KDE 471, dass der Ausdruck eines Elektrokardiogramms nicht erforderlich ist, alternativ wäre eine Konkretisierung der OPS Mindestmerkmale vorzuschlagen.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
8-981, DKR D001 (nachvollziehbare Dokumentation), SEG-4 KDE 471
Antwort
Die Mindestmerkmale des OPS beschreiben sowohl Struktur- als auch Prozessmerkmale. Ein Monitoring kann durch die Ausstattung der Stroke Unit mit Monitoren, die das EKG kontinuierlich darstellen können, belegt werden. Die Dokumentation eines Monitoring erfolgt regelhaft durch ein sogenanntes Charting, bei dem Messwerte in einem regelmäßigen Intervall protokolliert werden. Als Nachweis für ein Monitoring der EKG-Funktion gilt typischerweise die Angabe der Herzfrequenz, ggf. ergänzt um die Angabe des Herzrhythmus.
Ein darüber hinaus gehender Nachweis im Sinne eines kontinuierlichen EKG-Ausdruckes zum Beleg des Monitoring ist in den Mindestmerkmalen des OPS nicht gefordert und ist klinisch unüblich.
(Stand: 14.05.2019)
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