Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 31. Juli 2020, 12:33 Uhr

Diese Kodierrichtlinien beziehen sich auf:

ICD-10-GM Systematisches Verzeichnis Version 2020 und

ICD-10-GM Alphabetisches Verzeichnis Version 2020


Die Deutschen Kodierrichtlinien beziehen sich aus Gründen der Übersichtlichkeit zumeist auf einen durchgängigen stationären Aufenthalt. Gleichwohl muss ein stationärer Aufenthalt nicht zwingend einem Abrechnungsfall gemäß Abrechnungsbestimmungen entsprechen. Bei einer Zusammenführung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall bzw. bei der Einbeziehung vor- oder nachstationärer Leistungen nach den geltenden Abrechnungsbestimmungen, sind sämtliche Diagnosen und Prozeduren auf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen. Das hat gegebenenfalls zur Folge, dass mehrere Prozeduren unter Addition der jeweiligen Mengenangaben zu einer Prozedur zusammenzuführen sind.


D001a Allgemeine Kodierrichtlinien

D002f Hauptdiagnose

D003l Nebendiagnosen

D004d Syndrome

D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe

D006e Akute und chronische Krankheiten

D007f Aufnahme zur Operation/Prozedur, nicht durchgeführt

D008b Verdachtsdiagnosen

D009a „Sonstige” und „nicht näher bezeichnete” Schlüsselnummern

D010a Kombinations-Schlüsselnummern

D011d Doppelkodierung

D012i Mehrfachkodierung

D013c Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen

D014d Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen`

D015n Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen


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