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Da es sich um eine pulmonale Manifestation der LAM handelt, ist diese nach ihrem Auftreten mit dem Schlüssel [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-d37-d48.htm#D38 D38.1] spezifisch abzubilden.<br><br> Bei der künftigen Abbildung sind die gesetzlichen Anforderungen nach ICD alpha-ID SE (Seltene Erkrankungen) zu berücksichtigen. | Da es sich um eine pulmonale Manifestation der LAM handelt, ist diese nach ihrem Auftreten mit dem Schlüssel [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-d37-d48.htm#D38 D38.1] spezifisch abzubilden.<br><br> Bei der künftigen Abbildung sind die gesetzlichen Anforderungen nach ICD alpha-ID SE (Seltene Erkrankungen) zu berücksichtigen. | ||
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Aktuelle Version vom 7. März 2022, 16:17 Uhr
Thema: LAM Lunge
1. Anfrage vom: 26.4.2021
Stand: 07.03.2022
2. Problembeschreibung:
Nach der Kodierempfehlung des MDs soll die seltene Diagnose „Lymphangioleiomyomatose“ mit den ICDs D18.18 + J99.8 kodiert werden. Nach dem Alphabetischen Verzeichnis des DIMDI wird diese Diagnose mit D48.1 abgebildet.
3. Frage:
Wie wird die Lymphangioleiomyomatose kodiert?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Diebezüglich wird auf die ICD-O Vers. 3 der WHO verwiesen, die als amtliches Werk vom DIMDI/BfArM herausgegeben wird. Die Histologiediagnose "Lymphangio(leio)myomatose" wird dem Morphologieschlüssel 9174/1 rechtsverbindlich zugeordnet. Damit ist die Klassifizierung als Neubildung unsicheren Verhaltens aufgrund des Malignitätsgrades "/1" und die Zuordnung in den Bereich D37 - D48 zutreffend.
Gemäß DKR D014 ist bei Verweisen aus dem Alphabetischen Verzeichnis "[...] im Systematischen Verzeichnis zu prüfen, ob eine spezifischere Kodierung möglich ist."
Da es sich um eine pulmonale Manifestation der LAM handelt, ist diese nach ihrem Auftreten mit dem Schlüssel D38.1 spezifisch abzubilden.
Bei der künftigen Abbildung sind die gesetzlichen Anforderungen nach ICD alpha-ID SE (Seltene Erkrankungen) zu berücksichtigen.
(Stand: 07.03.2022)
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