Diskussion:Anfrage 0385: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier ist nach meiner bescheidenen Sichtweise der medizinische Sprachgebrauch zu bevorzugen. Mir wäre keine Regelung bekannt, nachdem ein bestimmtes Gebiet mit Angabe von Quadratzentimeter oder eine tiefe mit Angabe von freigelegten Schichten oder ein bestimmter Zeitbedarf für die Kodierung einer Revision erforderlich ist. Die in dem zitierten Urteil aufgeführt Definition (''Eine Revision (lat. revisio = prüfende Wiederdurchsicht/Änderung; lat. re- = zurück/wieder, videre = sehen/hinsehen; vgl. Duden, Das Herkunftswörterbuch, 3. Aufl., und Duden, Das Universalwörterbuch, 5. Aufl.) bezeichnet - auch - im Rahmen des hier streitigen OPS im medizinischen Sprachgebrauch ein Vorgehen zur Prüfung eines vorangegangenen Vorgehens mit dem Ziel/Zweck der Beseitigung von Früh- oder Spätkomplikationen, Nebenwirkungen oder Rezidiven. Die Wiederdurchsicht erfolgt damit zur Prüfung und ggf. Korrektur von Fehlern/Mängeln'') ist nach meiner Sicht ganz gut geeignet, um eine Revision zu beschreiben. Das Tätigwerden in unmittelbarer Nähe der ursprünglichen Operation (Entfernen eines Hämatoms, Abszessspaltung o. ä.) erfüllt deshalb nicht unbedingt die Kriterien einer Revisionsoperation. --[[Benutzer:Horndasch|Horndasch]] ([[Benutzer Diskussion:Horndasch|Diskussion]]) 08:34, 31. Okt. 2025 (CET)
 
Hier ist nach meiner bescheidenen Sichtweise der medizinische Sprachgebrauch zu bevorzugen. Mir wäre keine Regelung bekannt, nachdem ein bestimmtes Gebiet mit Angabe von Quadratzentimeter oder eine tiefe mit Angabe von freigelegten Schichten oder ein bestimmter Zeitbedarf für die Kodierung einer Revision erforderlich ist. Die in dem zitierten Urteil aufgeführt Definition (''Eine Revision (lat. revisio = prüfende Wiederdurchsicht/Änderung; lat. re- = zurück/wieder, videre = sehen/hinsehen; vgl. Duden, Das Herkunftswörterbuch, 3. Aufl., und Duden, Das Universalwörterbuch, 5. Aufl.) bezeichnet - auch - im Rahmen des hier streitigen OPS im medizinischen Sprachgebrauch ein Vorgehen zur Prüfung eines vorangegangenen Vorgehens mit dem Ziel/Zweck der Beseitigung von Früh- oder Spätkomplikationen, Nebenwirkungen oder Rezidiven. Die Wiederdurchsicht erfolgt damit zur Prüfung und ggf. Korrektur von Fehlern/Mängeln'') ist nach meiner Sicht ganz gut geeignet, um eine Revision zu beschreiben. Das Tätigwerden in unmittelbarer Nähe der ursprünglichen Operation (Entfernen eines Hämatoms, Abszessspaltung o. ä.) erfüllt deshalb nicht unbedingt die Kriterien einer Revisionsoperation. --[[Benutzer:Horndasch|Horndasch]] ([[Benutzer Diskussion:Horndasch|Diskussion]]) 08:34, 31. Okt. 2025 (CET)
 
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Ich sehe das ähnlich wie Erwin und habe die Prüfung des voroperierten Situs ohne erforderliche weitere Maßnahmen als Revision interpretiert. Die Argumentation in dem von Nicole zur Verfügung gestellten Urteil des SG Schwerin sehe ich bislang nicht so. In der DKR P013v wird keine spezifische Unterscheidung zwischen Reoperation und Revision getroffen und auf Reoperationen oder Revisionen in verschiedenen OPS Gruppen verwiesen. Für bestimmte Organe existieren OPS, die eine erneute Kontrolle des Situs ausreichend beschreiben, wie z. B. [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2025/block-5-55...5-59.htm#code5-559 5-559.0 Freilegung der Niere (zur Exploration)]. Bei den Wirbelsäulenoperationen gibt es aber lediglich die [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2025/block-5-78...5-86.htm#code5-839 5-839.5 Revision einer Wirbelsäulenoperation] ohne weitere Differenzierung in z. B. Blutstillung, Naht oder lediglich Kontrolle.<br>Evtl. sollten wir diesbezüglich das InEK und BfArM im Vorschlagsverfahren um eine Klärung bitten. Alternativ kann der Antragsteller für eine Klärung vor 2027 den Schlichtungsausschuss diesbezüglich anrufen.--[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 12:32, 3. Nov. 2025 (CET)<br>
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Ich habe noch folgende weitere Gedanken dazu:<br>- Kann die DKR P004f Absatz 4 evtl. derart interpretiert werden, dass Explorationen eines Operationsgebietes, die ohne Anzeichen für Komplikationen ohne spezifische therapeutische Maßnahmen wieder verschlossen werden, als "nahezu vollständig erbrachte Revision" interpretiert werden können?<br>- Sind solche Eingriffe, in denen der Situs kontrolliert wird, nicht primär als diagnostisch und daher dem Kapitel 1 zugehörig anzusehen? Das widerspräche allerdings OPS aus Kapitel 5 wie z. B. [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2025/block-5-42...5-54.htm#code5-541 5-541.0 Explorative Laparotomie] oder der oben schon aufgeführten Nierenfreilegung.<br>- im OPS [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2025/block-5-42...5-54.htm#code5-540 5-540.0 Exploration (der Bauchwand)] ist die Revision als Inklusivum aufgeführt. Hier würden dann sowohl solche Verfahren mit und ohne Interventionen bei einer Reoperation zusammengefasst.<br>- wäre die korrekte Kodierung einer erneuten Freilegung zur Kontrolle dann die Kombination aus dem OPS [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2025/block-5-93...5-99.htm#code5-983 5-983 Reoperation] und [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2025/block-5-38...5-39.htm#code5-380 5-380.-], der die Exploration inkludiert?--[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 14:56, 9. Nov. 2025 (CET)
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Meine Argumentation ist die gleiche wie bei Erwin. Ich leite das Wort Revision anhand der lateinischen Wurzel ab und es heißt eigentlich nur, dass man erneut nach"schaut". Mehr, also konkreter verändernden Maßnahmen, bedarf es da nicht. Das Wort an sich kommt ja sehr oft im OPS vor und wenn man da mal durchscrollt, ist es ganz oft nur ein Nachsehen am Situs.
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Und eine zeitliche Abfolge finde ich nirgends festgelegt.
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--[[Benutzer:Wendischhoff|Wendischhoff]] ([[Benutzer Diskussion:Wendischhoff|Diskussion]]) 20:40, 4. Dez. 2025 (CET)
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Ich finde diese Diskussion und die Argumentation aus den Urteilen insgesamt sehr wenig nachvollziehbar. Ich verstehe die DKR P013v so, dass die Begriffe Reoperation und Revision im Rahmen der Kodierung synonym zu verwenden sind. Warum gibt es sonst Bereiche wo es keinen speziellen Kode für die Reoperation im Sinne der DKR- Wiedereröffnung eines vorherigen OP Gebietes- im OPS gibt. Es ist immer ein Mehraufwand das Gebiet neu zu eröffnen. Soll in all den hier disutierten Beispielen die 5-983 als Zusatzkode verwendet werden? Warum wird dann aber in der DKR bei der Auflistung der möglichen organspezifischen Kodes die Reoperation Herz im gleichen Atemzug mit Revision der Niere gelistet.  Hier steht sogar am Ende der Beispiele (incl. der Revision Niere oder WS): ''" für die Reoperation anzugeben"''. Damit setzt die DKR den Begriff Revision der Reoperation gleich. Und in diesem Kontext wäre in beiden Urteilen der Reoperations-/Revisionskode gerechtfertigt gewesen. ICh wünsche mir hier eine Klarstellung im OPS bzw. den DKR zu dem Thema.--[[Benutzer:Neiser|Neiser]] ([[Benutzer Diskussion:Neiser|Diskussion]]) 09:25, 5. Dez. 2025 (CET)

Aktuelle Version vom 5. Dezember 2025, 09:25 Uhr

Hier ist nach meiner bescheidenen Sichtweise der medizinische Sprachgebrauch zu bevorzugen. Mir wäre keine Regelung bekannt, nachdem ein bestimmtes Gebiet mit Angabe von Quadratzentimeter oder eine tiefe mit Angabe von freigelegten Schichten oder ein bestimmter Zeitbedarf für die Kodierung einer Revision erforderlich ist. Die in dem zitierten Urteil aufgeführt Definition (Eine Revision (lat. revisio = prüfende Wiederdurchsicht/Änderung; lat. re- = zurück/wieder, videre = sehen/hinsehen; vgl. Duden, Das Herkunftswörterbuch, 3. Aufl., und Duden, Das Universalwörterbuch, 5. Aufl.) bezeichnet - auch - im Rahmen des hier streitigen OPS im medizinischen Sprachgebrauch ein Vorgehen zur Prüfung eines vorangegangenen Vorgehens mit dem Ziel/Zweck der Beseitigung von Früh- oder Spätkomplikationen, Nebenwirkungen oder Rezidiven. Die Wiederdurchsicht erfolgt damit zur Prüfung und ggf. Korrektur von Fehlern/Mängeln) ist nach meiner Sicht ganz gut geeignet, um eine Revision zu beschreiben. Das Tätigwerden in unmittelbarer Nähe der ursprünglichen Operation (Entfernen eines Hämatoms, Abszessspaltung o. ä.) erfüllt deshalb nicht unbedingt die Kriterien einer Revisionsoperation. --Horndasch (Diskussion) 08:34, 31. Okt. 2025 (CET)


Ich sehe das ähnlich wie Erwin und habe die Prüfung des voroperierten Situs ohne erforderliche weitere Maßnahmen als Revision interpretiert. Die Argumentation in dem von Nicole zur Verfügung gestellten Urteil des SG Schwerin sehe ich bislang nicht so. In der DKR P013v wird keine spezifische Unterscheidung zwischen Reoperation und Revision getroffen und auf Reoperationen oder Revisionen in verschiedenen OPS Gruppen verwiesen. Für bestimmte Organe existieren OPS, die eine erneute Kontrolle des Situs ausreichend beschreiben, wie z. B. 5-559.0 Freilegung der Niere (zur Exploration). Bei den Wirbelsäulenoperationen gibt es aber lediglich die 5-839.5 Revision einer Wirbelsäulenoperation ohne weitere Differenzierung in z. B. Blutstillung, Naht oder lediglich Kontrolle.
Evtl. sollten wir diesbezüglich das InEK und BfArM im Vorschlagsverfahren um eine Klärung bitten. Alternativ kann der Antragsteller für eine Klärung vor 2027 den Schlichtungsausschuss diesbezüglich anrufen.--Schaefer (Diskussion) 12:32, 3. Nov. 2025 (CET)
Ich habe noch folgende weitere Gedanken dazu:
- Kann die DKR P004f Absatz 4 evtl. derart interpretiert werden, dass Explorationen eines Operationsgebietes, die ohne Anzeichen für Komplikationen ohne spezifische therapeutische Maßnahmen wieder verschlossen werden, als "nahezu vollständig erbrachte Revision" interpretiert werden können?
- Sind solche Eingriffe, in denen der Situs kontrolliert wird, nicht primär als diagnostisch und daher dem Kapitel 1 zugehörig anzusehen? Das widerspräche allerdings OPS aus Kapitel 5 wie z. B. 5-541.0 Explorative Laparotomie oder der oben schon aufgeführten Nierenfreilegung.
- im OPS 5-540.0 Exploration (der Bauchwand) ist die Revision als Inklusivum aufgeführt. Hier würden dann sowohl solche Verfahren mit und ohne Interventionen bei einer Reoperation zusammengefasst.
- wäre die korrekte Kodierung einer erneuten Freilegung zur Kontrolle dann die Kombination aus dem OPS 5-983 Reoperation und 5-380.-, der die Exploration inkludiert?--Schaefer (Diskussion) 14:56, 9. Nov. 2025 (CET)


Meine Argumentation ist die gleiche wie bei Erwin. Ich leite das Wort Revision anhand der lateinischen Wurzel ab und es heißt eigentlich nur, dass man erneut nach"schaut". Mehr, also konkreter verändernden Maßnahmen, bedarf es da nicht. Das Wort an sich kommt ja sehr oft im OPS vor und wenn man da mal durchscrollt, ist es ganz oft nur ein Nachsehen am Situs. Und eine zeitliche Abfolge finde ich nirgends festgelegt. --Wendischhoff (Diskussion) 20:40, 4. Dez. 2025 (CET)


Ich finde diese Diskussion und die Argumentation aus den Urteilen insgesamt sehr wenig nachvollziehbar. Ich verstehe die DKR P013v so, dass die Begriffe Reoperation und Revision im Rahmen der Kodierung synonym zu verwenden sind. Warum gibt es sonst Bereiche wo es keinen speziellen Kode für die Reoperation im Sinne der DKR- Wiedereröffnung eines vorherigen OP Gebietes- im OPS gibt. Es ist immer ein Mehraufwand das Gebiet neu zu eröffnen. Soll in all den hier disutierten Beispielen die 5-983 als Zusatzkode verwendet werden? Warum wird dann aber in der DKR bei der Auflistung der möglichen organspezifischen Kodes die Reoperation Herz im gleichen Atemzug mit Revision der Niere gelistet. Hier steht sogar am Ende der Beispiele (incl. der Revision Niere oder WS): " für die Reoperation anzugeben". Damit setzt die DKR den Begriff Revision der Reoperation gleich. Und in diesem Kontext wäre in beiden Urteilen der Reoperations-/Revisionskode gerechtfertigt gewesen. ICh wünsche mir hier eine Klarstellung im OPS bzw. den DKR zu dem Thema.--Neiser (Diskussion) 09:25, 5. Dez. 2025 (CET)