Anfrage 0014: Unterschied zwischen den Versionen

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== Antwort ==
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Als Hauptdiagnose ist in diesem Fall
  
Die C50.- darf definitiv nicht als HD genommen werden ( s. DKR D001a ''sich anbahnende oder drohende Krankheit''Kursiver Text'''' Warum nicht die Z80.3 zur Hauptdiagnose machen?
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Z40.01 Prophylaktische Operation wegen Risikofaktoren in Verbindung mit bösartigen Neubildungen: Ovar<br>
Ich konnte jetzt allerdings nicht sicher simulieren, ob der Fall dann auch noch in der QS landet, ich denke aber nicht.
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Z40.01 Prophylaktische Ovarektomie
--DFS 11:27, 13. Feb. 2012 (CET)
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zu kodieren.
  
Patientin hat kein Mamma-Ca, dann kann es auch nicht kodiert werden (weder als Haupt- noch als Nebendiagnose).
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Die histologisch diagnostizierten Zysten sind als Nebendiagnose zu kodieren.
Z80.3 als HD geht, ruft aber sicher eine Prüfung durch die Kasse auf den Plan. Den Fall so zu kodieren, dass eine "vernünftige DRG" dabei herauskommt kann nicht die richtige Vorgehensweise sein.  
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--[[Benutzer:VonDepka|N. v. Depka]] 12:58, 13. Feb. 2012 (CET)
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Implausibilitäten im Rahmen der Qualitätssicherung können im Strukturierten Dialog geklärt werden.
  
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Aktuelle Version vom 22. August 2013, 13:27 Uhr

1. Problembeschreibung:

Patientin mit Mamma-Ca in Familienanamnese kommt auf eigenen Wunsch zur „prophylaktischen“ Ovariektomie, ist selbst noch nicht am Mamma-Ca erkrankt. Kodierung HD: N83.2 (laut Histo), ND Z80.3, OPS 5-652.62.


2. Frage:

Diese Kodierung führt zu Problemen bei der Qualitätssicherung im Sinne von „großer Eingriff bei relativ leichter Erkrankung – hätte nicht eine Zystenausschälung ausgereicht?

Darf ich hier die C.50… kodieren?


3. ggf. Lösungsansatz:

Laut Kodierrichtlinien nicht, da ja noch kein Mamma- Ca vorliegt.


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Als Hauptdiagnose ist in diesem Fall

Z40.01 Prophylaktische Operation wegen Risikofaktoren in Verbindung mit bösartigen Neubildungen: Ovar
Z40.01 Prophylaktische Ovarektomie

zu kodieren.

Die histologisch diagnostizierten Zysten sind als Nebendiagnose zu kodieren.

Implausibilitäten im Rahmen der Qualitätssicherung können im Strukturierten Dialog geklärt werden.



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