Anfrage 0070: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Juli 2013, 13:15 Uhr
1. Anfrage vom: 18.07.2013
Stand:
2. Problembeschreibung:
Ein 1 jähriges Kind wird im November 2011 wg. einer durch EHEC verursachten Darminfektion zur stationären Aufnahme eingewiesen (mittels mikrobiologsicher Untersuchung einer Stuhlprobe verifiziert); im Verlauf des Aufenthalts entwickelt sich ein hämolytisch – urämisches Syndrom (HUS), welches durch eine Hämodiafiltration therapiert wird. Kodiert wurde seitens des Krankenhauses das HUS mit der ICD „D59.3“ als Hauptdiagnose und die Darminfektion mit der ICD „A04.3“ als Nebendiagnose. Aufgrund dieser Verschlüsslung resultiert die DRG „L72Z“ mit einem Fallgewicht von 3,324. Seitens des MDK wird nun gefordert, dass „A04.3“ als Hauptdiagnose kodiert werden müsse, da sich das HUS erst im Verlauf des Aufenthalts entwickelt habe. Würde man diesem Vorschlag folgen, resultiert die DRG „G67A“ mit einem Fallgewicht von 1,873.
3. Frage:
Trifft die o.g. Überlegung seitens des MDK zu und muss somit eine Änderung der Kodierung erfolgen?
4. ggf. Lösungsansatz:
Einerseits : 1.) Lt. DKR D002f „Hauptdiagnose“ ist als Hauptdiagnose diejenige zu wählen, welche nach Analyse hauptsächlich für den stationären Aufenthalt veranlassend war. In diesem Sinne wäre die Darminfektion zutreffend. 2.) Lt. anliegender Datei, welche unter der Internetseite http://www.medknowledge.de/qualitaetsmanagement/fachgebiete.htm aufrufbar ist, wird „A04.3“ im Fall der Aufnahme eines Patienten mit Darminfektion durch EHEC als zutreffende Hauptdiagnose gewertet (entsprechend ist „D65.3“ dann bei Aufnahme eines Patientin mit „HUS“ als Hauptdiagnose zu wählen) – auf ein Procedere, welches anzuwenden ist, sofern sich das HUS erst im Verlauf entwickelt, wird hier nicht eingegangen. Andererseits: Ebenso lt. DKR D002f „Hauptdiagnose“ (Kommentar) wird ein sich während des stationären Verlaufs aus einer Angina Pectoris entwickelnder Myokardinfarkt als Letzterer verschlüsselt (als für die Behandlung aufwendigere Diagnose) – somit könnte man im Sinne der Hauptdiagnose „HUS“ argumentieren, dass sich Letzteres aus der Darminfektion als aufwendigere Diagnose entwickelt habe.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
1.) DKR siehe unter Punkt 3, Lösungsansatz 2.) Anliegende Datei (siehe hierzu Punkt 3)
Antwort
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