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Dem FoKA ist ein Urteil bekannt: SG Rostock S 15 KR 127/07 vom 28.07.2010 (Unstillbares Nasenbluten bei Quick von 10 %, die Klägerin (Krankenhaus) hat Recht bekommen).
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Dem FoKA ist ein Urteil bekannt: SG Rostock S 15 KR 127/07 vom 28.07.2010. Bei einem unstillbaren Nasenbluten unter Marcumarbehandlung (Quick von 10 %) favorisierte die Klägerin (Krankenhaus) den Kode D68.3 Hämorrhagische Diathese (ICD 2006) als Hauptdiagnose und hat Recht bekommen.
  
Aus Sicht des FoKA sind Hypertonus und Hämorrhagische Diathese konkurrierende Hauptdiagnose in Abgrenzung zum Symptom Epistaxis.
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Aus Sicht des FoKA sind Hypertonus und Hämorrhagische Diathese konkurrierende Hauptdiagnosen in Abgrenzung zum Symptom Epistaxis.
  
 
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Version vom 28. April 2014, 12:15 Uhr

1. Anfrage vom: 24.02.2014

Stand:


2. Problembeschreibung:

Problembeschreibung: Häufig werden Patienten stationär mit Epistaxis unter Marcumartherapie im Rahmen einer hypertensiven Entgleisung aufgenommen. In der Mehrzahl der Fälle steht die Blutung bereits bei Aufnahme und so ist die Blutdrucksenkung bzw. Neueinstellung der Therapie vordringliches Behandlungsziel. Unter Bezug auf die KDE-114 insistieren die Kostenträger auf Angabe der Blutung / Blutungsquelle als Hauptdiagnose. Der Foka hat diese KDE dissentiert und stellt darauf ab, welche der bei Aufnahme vorliegenden Diagnosen im Sinne der Hauptdiagnosendefinition die stationäre Notwendigkeit der Behandlung initiierte.


3. Frage:

Ist der DGfM bekannt, ob bereits Klageverfahren zu dieser KDE / Fallkonstellation angestrengt wurden?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Dem FoKA ist ein Urteil bekannt: SG Rostock S 15 KR 127/07 vom 28.07.2010. Bei einem unstillbaren Nasenbluten unter Marcumarbehandlung (Quick von 10 %) favorisierte die Klägerin (Krankenhaus) den Kode D68.3 Hämorrhagische Diathese (ICD 2006) als Hauptdiagnose und hat Recht bekommen.

Aus Sicht des FoKA sind Hypertonus und Hämorrhagische Diathese konkurrierende Hauptdiagnosen in Abgrenzung zum Symptom Epistaxis.


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