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Version vom 9. Februar 2015, 11:38 Uhr
Schlagworte: Querschnittlähmung, Rückenmarkschädigung
Erstellt: 17.12.2014
Aktualisiert:
Problem/Erläuterung
Stationäre Aufnahme akut mit Massenprolaps L4/5. Klinisch neben Schmerzexacerbation hochgradige Fußheberparesen bds. KG 1/5, Taubheitsgefühl. Sofortige operative Therapie des Bandscheibenvorfalls.
Kann zusätzlich zu den Diagnosen M51.1† Sonstige Bandscheibenschäden, Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (G55.1*) und G55.1* Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (M50‐M51†)der ICD‐Kode G82.01 Schlaffe Paraparese und Paraplegie, Akute inkomplette Querschnittlähmung nichttraumatischer Genese angegeben werden?
Kodierempfehlung SEG-4:
Die Kodes aus G82.‐ dienen der Verschlüsselung von Paresen und Plegien bei Querschnittlähmungen (Querschnittlähmungen sind Folge von Schädigungen des Rückenmarks oder der Cauda equina) oder Hirnerkrankungen. In dem beschriebenen Fall liegt eine Rückenmarkschädigung nicht vor, so dass der Kode G82.01 nicht zusätzlich angegeben werden kann.
Kommentierung FoKA:
Dissens: Der Kode G82.01 ist nicht ausschließlich der Verschlüsselung von Paresen und Plegien bei Erkrankungen des Rückenmarks vorbehalten (vgl. Hinweise zum ICD-Kode).
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