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Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 15:28 Uhr

1. Anfrage vom: 25.02.2015

Stand: 27.04.2015


2. Problembeschreibung:

Seit 2008 gibt es das Exklusivum Lagerung auf einer Antidekubitusmatratze bei der Kodierung einer Lagerungsbehandlung 8-390, seither haben wir den Einsatz von Spezialmatratzen wie z. B. Breeze, Duo II nicht kodiert.


3. Frage:

Uns stellt sich aktuell die Frage, ob Spezialmatratzen, die programmierbare Weichlagerungssysteme sind und nicht nur einfache Dekubitusmatratzen, nicht doch kodierbar sind.


4. ggf. Lösungsansatz:

- keine Kodierung von Matratzen generell möglich (siehe auch FoKA-konsentierte SEG4 Nr. 93)

- der deutlich erhöhte materielle Aufwand für programmierbare Weichlagerungsspezialmatratzen rechtfertigt die Kodierung von 8.390.x

- auch eine Matratze, die ein aufwendiges Weichlagerungssystem mit einer programmierbaren automatischen Lagerungshilfe darstellt, kann spezifisch mit 8-390.5 Lagerung im Weichlagerungsbett mit programmierbarer automatischer Lagerungshilfe kodiert werden (da es um die Funktion geht und die Matratze ja immer in einem Bett liegt)


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

8-390


Antwort

Ein Kode aus 8-390.- ist aufgrund des dem Klassentitel zugeordneten Exklusivums nicht für die Abbildung von Antidekubitusmatratzen einschließlich der programmierbaren Varianten zulässig.


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