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Da der Verdacht auf akuten Apoplex bestand, führten wir eine neurologische Komplexbehandlung mindestens 24 h durch OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2017/block-8-97...8-98.htm#code8-981 8-981.0].
Da der Verdacht auf akuten Apoplex bestand, führten wir eine neurologische Komplexbehandlung mindestens 24 h durch OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2017/block-8-97...8-98.htm#code8-981 8-981.0].


Nun rollt die Krankenkasse diesen Fall auf, mit der Begründung, dass ein formaler Fehler aufgetreten ist. „ In den Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung  einer TGA wird die Behandlung auf der Stroke Unit nicht vorgesehen.“
Nun rollt die Krankenkasse diesen Fall auf, mit der Begründung, dass ein formaler Fehler aufgetreten ist. „ In den [http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/030-083.html Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung  einer TGA] wird die Behandlung auf der Stroke Unit nicht vorgesehen.“





Version vom 3. Februar 2017, 09:05 Uhr

1. Anfrage vom: 30.11.2016

Stand:


2. Problembeschreibung:

In einem 2012 Fall haben wir die Amnesie G45.42 als Hauptdiagnose kodiert. Da der Verdacht auf akuten Apoplex bestand, führten wir eine neurologische Komplexbehandlung mindestens 24 h durch OPS 8-981.0.

Nun rollt die Krankenkasse diesen Fall auf, mit der Begründung, dass ein formaler Fehler aufgetreten ist. „ In den Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung einer TGA wird die Behandlung auf der Stroke Unit nicht vorgesehen.“


3. Frage:

Darf der OPS 8-981.0 bei der Hauptdiagnose G45.42 kodiert werden?


4. ggf. Lösungsansatz:



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

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