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Da der Verdacht auf akuten Apoplex bestand, führten wir eine neurologische Komplexbehandlung mindestens 24 h durch OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2017/block-8-97...8-98.htm#code8-981 8-981.0].
 
Da der Verdacht auf akuten Apoplex bestand, führten wir eine neurologische Komplexbehandlung mindestens 24 h durch OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2017/block-8-97...8-98.htm#code8-981 8-981.0].
  
Nun rollt die Krankenkasse diesen Fall auf, mit der Begründung, dass ein formaler Fehler aufgetreten ist. „ In den Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung  einer TGA wird die Behandlung auf der Stroke Unit nicht vorgesehen.“
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Nun rollt die Krankenkasse diesen Fall auf, mit der Begründung, dass ein formaler Fehler aufgetreten ist. „ In den [http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/030-083.html Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung  einer TGA] wird die Behandlung auf der Stroke Unit nicht vorgesehen.“
  
  

Version vom 3. Februar 2017, 09:05 Uhr

1. Anfrage vom: 30.11.2016

Stand:


2. Problembeschreibung:

In einem 2012 Fall haben wir die Amnesie G45.42 als Hauptdiagnose kodiert. Da der Verdacht auf akuten Apoplex bestand, führten wir eine neurologische Komplexbehandlung mindestens 24 h durch OPS 8-981.0.

Nun rollt die Krankenkasse diesen Fall auf, mit der Begründung, dass ein formaler Fehler aufgetreten ist. „ In den Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung einer TGA wird die Behandlung auf der Stroke Unit nicht vorgesehen.“


3. Frage:

Darf der OPS 8-981.0 bei der Hauptdiagnose G45.42 kodiert werden?


4. ggf. Lösungsansatz:



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

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