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− | Ist der Eingriff schon als „partielle Glossektomie" zu werten und deshalb mit dem OPS 5-251.0x zu verschlüsseln (DRG D25B / Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals bei bösartiger Neubildung ohne äußerst schwere CC) | + | Ist der Eingriff schon als „partielle Glossektomie" zu werten und deshalb mit dem [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2018/block-5-23...5-28.htm#code5-251 OPS 5-251.0x] zu verschlüsseln (DRG D25B / Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals bei bösartiger Neubildung ohne äußerst schwere CC) |
− | oder darf hier nur die „Exzision an der Zunge" mit dem OPS 5-250.2 (D06C / Bösartige Neubildungen an Ohr, Nase, Mund und Hals, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere oder schwere CC ……) verschlüsselt werden? | + | oder darf hier nur die „Exzision an der Zunge" mit dem [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2018/block-5-23...5-28.htm#code5-250 OPS 5-250.2] (D06C / Bösartige Neubildungen an Ohr, Nase, Mund und Hals, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere oder schwere CC ……) verschlüsselt werden? |
Version vom 20. März 2018, 16:14 Uhr
Thema: partielle Glossektomie vs. Exzision
1. Anfrage vom: 06.02.2018
Stand:
2. Problembeschreibung:
Wegen eines Zugenrandkarzinoms wird ein Teil der Zunge von 3 : 2,5 : 1,1 cm mit dem Laser reseziert und anschließend mehrschichtig rekonstruierend mit Vicryl genäht.
3. Frage:
Ist der Eingriff schon als „partielle Glossektomie" zu werten und deshalb mit dem OPS 5-251.0x zu verschlüsseln (DRG D25B / Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals bei bösartiger Neubildung ohne äußerst schwere CC)
oder darf hier nur die „Exzision an der Zunge" mit dem OPS 5-250.2 (D06C / Bösartige Neubildungen an Ohr, Nase, Mund und Hals, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere oder schwere CC ……) verschlüsselt werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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