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Strittig ist die Kodierung geschwollener Lymphknoten als Hauptdiagnose in folgenden Fallkonstellationen. | Strittig ist die Kodierung geschwollener Lymphknoten als Hauptdiagnose in folgenden Fallkonstellationen. | ||
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Version vom 23. August 2019, 13:27 Uhr
Thema: I88.9 Unspezifische Lymphadenitis nicht näher bezeichnet (Lymphadenitis o.n.A.) oder R59.9 Lymphknotenvergrößerung o.n.A.
1. Anfrage vom: 15.08.2019
Stand:
2. Problembeschreibung:
Strittig ist die Kodierung geschwollener Lymphknoten als Hauptdiagnose in folgenden Fallkonstellationen.
1. Ein Patient kommt mit einem geschwollenen Lymphknoten. Dieser wird bronchoskopisch punktiert, die Histologie zeigt aber keine Tumorzellen oder sonstige Hinweise auf eine Grunderkrankung an.
2. Ein Patient kommt mit einem geschwollenen Lymphknoten, mit Verdacht auf eine Neubildung (Rezidiv) oder bspw. nach stattgehabtem Infekt. Dieser wird endoskopisch punktiert, die Histologie zeigt aber keine Tumorzellen oder sonstige Hinweise auf eine Grunderkrankung an.
3. Frage:
Welche inhaltlichen Unterscheidung gibt es zwischen den in Frage kommenden Kodes I88.9 und R59.9? Welcher Kode ist für die beschriebenen Fallkonstellationen als Hauptdiagnose zu wählen?
4. ggf. Lösungsansatz:
I88.9 ist zu wählen, wenn eine spezifische Therapie (z.B. Antibiose)eingeleitet wurde und die R59.9 durch bei reiner Diagnostik?
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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