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Die stationäre Aufnahme der Patientin erfolgte wegen häuslichem Sturz. Klinisch und radiologisch zeigte sich ein Hinweis auf eine Oberarmkopffraktur S42.29 , die operativ versorgt wurde. … Im Verlauf kam es zu einem relevanten Hb-Abfall mit erforderlicher EK-Gabe, die Patientin wurde internistisch vorgestellt und eine ÖGD und Darmspieglung mit PE, Biopsie für Histo-Pathologie durchgeführt.
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Die stationäre Aufnahme der Patientin erfolgte wegen häuslichem Sturz. Klinisch und radiologisch zeigte sich ein Hinweis auf eine Oberarmkopffraktur S42.29 , die operativ versorgt wurde. … Im Verlauf kam es zu einem relevanten Hb-Abfall mit erforderlicher EK-Gabe, die Patientin wurde internistisch vorgestellt und eine ÖGD und Darmspieglung mit PE, Biopsie für Histo-Pathologie durchgeführt.
  
 
Der  histopathologische Befund zeigte ein bis dato unbekanntes,gut differenziertes, tubuläres Adenokarzinom der Antrummukosa mitInfiltration der Muskularis mukosae als Erstdiagnose C16.3.
 
Der  histopathologische Befund zeigte ein bis dato unbekanntes,gut differenziertes, tubuläres Adenokarzinom der Antrummukosa mitInfiltration der Muskularis mukosae als Erstdiagnose C16.3.

Version vom 15. Juli 2021, 10:43 Uhr

Thema: Rekonvaleszentenplasma im Rahmen einer Covid 19 Erkrankung

1. Anfrage vom: 01.09.2020

Stand:


2. Problembeschreibung:

Die stationäre Aufnahme der Patientin erfolgte wegen häuslichem Sturz. Klinisch und radiologisch zeigte sich ein Hinweis auf eine Oberarmkopffraktur S42.29 , die operativ versorgt wurde. … Im Verlauf kam es zu einem relevanten Hb-Abfall mit erforderlicher EK-Gabe, die Patientin wurde internistisch vorgestellt und eine ÖGD und Darmspieglung mit PE, Biopsie für Histo-Pathologie durchgeführt.

Der histopathologische Befund zeigte ein bis dato unbekanntes,gut differenziertes, tubuläres Adenokarzinom der Antrummukosa mitInfiltration der Muskularis mukosae als Erstdiagnose C16.3.



3. Frage:

Da es sich um die Erstdiagnose eines CA handelt: Was ist die Hauptdiagnose? Die operativ versorgte OA-Fraktur oder das Antrum-CA, da es Erstdiagnose ist.

Wie ist in dem Zusammenhang der Beschluss des Schlichtungsausschusses zu interpretieren bzw. anzuwenden?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

- DKR 0201n Auswahl und Reihenfolge der Kodes … War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen

- Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG, AZ 01/2015 vom 04.07.2016, der am 27.07.2016 mit Veröffentlichung in Kraft getreten ist.

- ggf. weiter Schiedstellenbeschlüsse?

Antwort

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