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− | Der MD(K)-MV lehnt die R65.1! bei Kodierung einer Sepsis als Sekundärcode grundsätzlich als redundant ab. | + | Der MD(K)-MV lehnt die [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-r50-r69.htm#R65 R65.1!] bei Kodierung einer Sepsis als Sekundärcode grundsätzlich als redundant ab. |
− | Unserer Meinung nach existieren die SIRS-Kriterien (mit oder ohne Organdysfunktion) weiterhin und sind als „obligater“ Code der DKR D012 Tab.2 bei Vorliegen der Kriterien auch anzugeben. | + | Unserer Meinung nach existieren die SIRS-Kriterien (mit oder ohne Organdysfunktion) weiterhin und sind als „obligater“ Code der DKR [https://foka.medizincontroller.de/index.php?title=DKR_D012f&redirect=no D012] Tab.2 bei Vorliegen der Kriterien auch anzugeben. |
Die SIRS-Kriterien (und ggf. Organdysfunktionen) werden im SOFA so nicht abgebildet. Ursache einer Sepsis muss ja nicht zwangsläufig infektiös bzw. ein SIRS sein. | Die SIRS-Kriterien (und ggf. Organdysfunktionen) werden im SOFA so nicht abgebildet. Ursache einer Sepsis muss ja nicht zwangsläufig infektiös bzw. ein SIRS sein. | ||
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Der MD(K) argumentiert oft damit, dass die Organdysfunktionen (durch SOFA abgebildet, >2 Pkt.) ja Voraussetzung zur Sepsiskodierung sind und jeweils einzeln kodiert werden können. | Der MD(K) argumentiert oft damit, dass die Organdysfunktionen (durch SOFA abgebildet, >2 Pkt.) ja Voraussetzung zur Sepsiskodierung sind und jeweils einzeln kodiert werden können. | ||
− | Somit wäre lt. MD(K) z.B. die R65.1! zur z.B. A41.9 eine Doppelkodierung – wenn schon eine Sepsis (mit Organdysfunktionen nach SOFA …) vorliegt, kann nicht zusätzlich noch ein SIRS vorliegen… | + | Somit wäre lt. MD(K) z.B. die [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-r50-r69.htm#R65 R65.1!] zur z.B. [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-a30-a49.htm#A41 A41.9] eine Doppelkodierung – wenn schon eine Sepsis (mit Organdysfunktionen nach SOFA …) vorliegt, kann nicht zusätzlich noch ein SIRS vorliegen… |
Leider findet sich aktuell nichts Explizites zur gemeinsamen Kodierbarkeit und ggf. gerichtlichen Durchsetzung. | Leider findet sich aktuell nichts Explizites zur gemeinsamen Kodierbarkeit und ggf. gerichtlichen Durchsetzung. | ||
− | Die Deutsche Sepsisgesellschaft bringt auch keine Klarheit bzw. wird so vom MDK nicht anerkannt: „Die SIRS-Kriterien können erfasst und anhand der Kodes R65.0! bzw. R65.1! weiter dokumentiert werden, sind jedoch nicht mehr die conditio sine qua non für die Kodierung einer Sepsis.“ | + | Die Deutsche Sepsisgesellschaft bringt auch keine Klarheit bzw. wird so vom MDK nicht anerkannt: „Die SIRS-Kriterien können erfasst und anhand der Kodes [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-r50-r69.htm#R65 R65.0!] bzw. [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-r50-r69.htm#R65 R65.1!] weiter dokumentiert werden, sind jedoch nicht mehr die conditio sine qua non für die Kodierung einer Sepsis.“ |
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Version vom 6. August 2021, 14:08 Uhr
Thema: gemeinsame Kodierung von Sepsis und SIRS
1. Anfrage vom: 05.05.2021
Stand:
2. Problembeschreibung:
Der MD(K)-MV lehnt die R65.1! bei Kodierung einer Sepsis als Sekundärcode grundsätzlich als redundant ab.
Unserer Meinung nach existieren die SIRS-Kriterien (mit oder ohne Organdysfunktion) weiterhin und sind als „obligater“ Code der DKR D012 Tab.2 bei Vorliegen der Kriterien auch anzugeben.
Die SIRS-Kriterien (und ggf. Organdysfunktionen) werden im SOFA so nicht abgebildet. Ursache einer Sepsis muss ja nicht zwangsläufig infektiös bzw. ein SIRS sein.
Der MD(K) argumentiert oft damit, dass die Organdysfunktionen (durch SOFA abgebildet, >2 Pkt.) ja Voraussetzung zur Sepsiskodierung sind und jeweils einzeln kodiert werden können.
Somit wäre lt. MD(K) z.B. die R65.1! zur z.B. A41.9 eine Doppelkodierung – wenn schon eine Sepsis (mit Organdysfunktionen nach SOFA …) vorliegt, kann nicht zusätzlich noch ein SIRS vorliegen…
Leider findet sich aktuell nichts Explizites zur gemeinsamen Kodierbarkeit und ggf. gerichtlichen Durchsetzung.
Die Deutsche Sepsisgesellschaft bringt auch keine Klarheit bzw. wird so vom MDK nicht anerkannt: „Die SIRS-Kriterien können erfasst und anhand der Kodes R65.0! bzw. R65.1! weiter dokumentiert werden, sind jedoch nicht mehr die conditio sine qua non für die Kodierung einer Sepsis.“
3. Frage:
Gemeinsame Kodierung von Sepsis und SIRS bei Vorliegen der jeweiligen Kriterien möglich?
4. ggf. Lösungsansatz:
Lt. DKR keine Ausschlusskriterien, lediglich „Entkopplung“ des zwanghaften Vorliegens eines SIRS zur Sepsiskodierung (bis 2020)
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
DKR D012 Tab.2, Sepsis-Kriterien, SOFA
Antwort
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