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Wurde der Krampfanfall durch einen Alkoholentzug ausgelöst, ohne dass ein spezielles epileptisches Syndrom nachgewiesen werden kann, handelt es sich um ein Entzugssyndrom, dass mit F10.3 zu kodieren ist. Der Kode R56.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe kann zur vollständigen Abbildung der Erkrankung zusätzlich angegeben werden.
 
Wurde der Krampfanfall durch einen Alkoholentzug ausgelöst, ohne dass ein spezielles epileptisches Syndrom nachgewiesen werden kann, handelt es sich um ein Entzugssyndrom, dass mit F10.3 zu kodieren ist. Der Kode R56.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe kann zur vollständigen Abbildung der Erkrankung zusätzlich angegeben werden.
  
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Aktuelle Version vom 7. September 2021, 11:43 Uhr

Thema: Korrekte Kodierung der Hauptdiagnose bei tonisch klonischem Krampfanfall durch Alkohol (Entzugskrampf bei Alkoholabhängigkeit)

1. Anfrage vom: 17.07.2020

Stand: 07.09.2021


2. Problembeschreibung:

Klassifikatorische Einordnung der Hauptdiagnose. G40.5 Epileptischer Anfall durch Alkohol (Epileptische Anfälle im Zusammenhang mit: Alkohol) oder F10.3 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Entzugssyndrom (Alkoholentzugskrampf)?

3. Frage:

Was ist die Hauptdiagnose bei Aufnahme im tonisch klonischem Krampfanfall durch Alkohol?


4. ggf. Lösungsansatz:

HD F10.3 Alkoholentzugskrampf

Die Ursache des Krampfes ist nicht auf neurologische Ursachen, sondern auf den Entzug zurückzuführen. Die Kodierfähigkeit des ICD Kode G40.5 Spezielle epileptische Syndrome entfällt somit.


Hinweise Kapitel V ICD 10- GM Version 2020

Es handelt sich um eine Gruppe von Symptomen unterschiedlicher Zusammensetzung und Schwere nach absolutem oder relativem Entzug einer psychotropen Substanz, die anhaltend konsumiert worden ist. Beginn und Verlauf des Entzugssyndroms sind zeitlich begrenzt und abhängig von der Substanzart und der Dosis, die unmittelbar vor der Beendigung oder Reduktion des Konsums verwendet worden ist. Das Entzugssyndrom kann durch symptomatische Krampfanfälle kompliziert werden.


DKR D002f Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose

Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren.

oder

HD [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-g40-g47.htm#G40 G40.5 Epileptischer Anfall durch Alkohol


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Hinweise Kapitel V ICD 10- GM Version 2020DKR

D002f Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit


Antwort

Ein Krampfanfall bei Alkoholisierung ist mit G40.5 Spezielle epileptische Syndrome zu verschlüsseln.

Bei einer vorbekannten oder im Aufenthalt durch EEG oder bildgebende Diagnostik mit Fokus-Nachweis diagnostizierten Epilepsie ist ein Kode aus G40.- zu verwenden. Dabei ist es unerheblich, ob der Krampfanfall durch Alkoholeinfluss oder Alkoholentzug ausgelöst wurde. Bei Alkoholentzug (mit Entzugssymptomatik entsprechend der Hinweise zum ICD-Kode) kann ein Kode aus F10.- zusätzlich angegeben werden. Die Auswahl der Hauptdiagnose ist in diesem Fall vom Ressourcenverbrauch abhängig.

Wurde der Krampfanfall durch einen Alkoholentzug ausgelöst, ohne dass ein spezielles epileptisches Syndrom nachgewiesen werden kann, handelt es sich um ein Entzugssyndrom, dass mit F10.3 zu kodieren ist. Der Kode R56.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe kann zur vollständigen Abbildung der Erkrankung zusätzlich angegeben werden.

(Stand: 07.09.2021)


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