Anfrage 0062: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''1. Anfrage vom:''' 09.04.2013 '''Stand: ''' '''2. Problembeschreibung:''' Es wurde hier der OPS-Kode 8-98b.0 kodiert. Es ging hierbei um die Frage, was…“)
(kein Unterschied)

Version vom 11. April 2013, 13:31 Uhr

1. Anfrage vom: 09.04.2013

Stand:


2. Problembeschreibung:

Es wurde hier der OPS-Kode 8-98b.0 kodiert. Es ging hierbei um die Frage, was mit dem Merkmal „…höchstens halbstündige Transportentfernung, unabhängig vom Transportmittel“ gemeint ist. Hier hat der Transport mit dem Krankentransportwagen zum Kooperationspartner 48 Minuten gedauert. Daraufhin war die Krankenkasse nicht bereit, den OPS-Kode zu vergüten.


3. Frage:

Wie ist der Zusatz „unabhängig vom Transportmittel“ zu verstehen?


4. ggf. Lösungsansatz:

Das Gericht vertritt die Auffassung, dass es zwei Interpretationsmöglichkeiten gibt. Man könne zum einen daraus verstehen „gleich mit welchem Transportmittel“ oder aber zum anderen „mit jedem möglichen Transportmittel“. Daraufhin meinte das Gericht, der 48 minütige Transportweg stehe einer Kodierung nicht entgegen, da rein theoretisch die Möglichkeit bestanden hätte, den Transportweg auch mit dem Rettungshubschrauber des Krankenhauses anzutreten, was unstreitig lediglich 30 Minuten gedauert hätte. Diesseits wird jedoch die Auffassung vertreten, dass „unabhängig vom Transportmittel“ bedeutet, dass max. ein Transportweg von 30 Minuten anfallen darf, ganz gleich mit welchem Transportmittel der Weg angetreten wird.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS 8-98b.0 in der Version 2010


Antwort


Zurück zu Anfrage 0060

Weiter zu Anfrage 0062

Zurück zur Anfragen Übersicht