Anfrage 0062

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1. Anfrage vom: 09.04.2013

Stand: 22.08.2013


2. Problembeschreibung:

Es wurde hier der OPS-Kode 8-98b.0 kodiert. Es ging hierbei um die Frage, was mit dem Merkmal „…höchstens halbstündige Transportentfernung, unabhängig vom Transportmittel“ gemeint ist. Hier hat der Transport mit dem Krankentransportwagen zum Kooperationspartner 48 Minuten gedauert. Daraufhin war die Krankenkasse nicht bereit, den OPS-Kode zu vergüten.


3. Frage:

Wie ist der Zusatz „unabhängig vom Transportmittel“ zu verstehen?


4. ggf. Lösungsansatz:

Das Gericht vertritt die Auffassung, dass es zwei Interpretationsmöglichkeiten gibt. Man könne zum einen daraus verstehen „gleich mit welchem Transportmittel“ oder aber zum anderen „mit jedem möglichen Transportmittel“. Daraufhin meinte das Gericht, der 48 minütige Transportweg stehe einer Kodierung nicht entgegen, da rein theoretisch die Möglichkeit bestanden hätte, den Transportweg auch mit dem Rettungshubschrauber des Krankenhauses anzutreten, was unstreitig lediglich 30 Minuten gedauert hätte. Diesseits wird jedoch die Auffassung vertreten, dass „unabhängig vom Transportmittel“ bedeutet, dass max. ein Transportweg von 30 Minuten anfallen darf, ganz gleich mit welchem Transportmittel der Weg angetreten wird.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS 8-98b.0 in der Version 2010


Antwort

Das Merkmal der halbstündigen Transportentfernung ist sowohl Strukturmerkmal in Bezug auf Kooperationspartner als auch Prozessmerkmal, wenn ein Transport erforderlich ist.

Vgl. (FAQ des DIMDI): Wie ist der Text "Kooperationspartner in höchstens halbstündiger Transportentfernung, unabhängig vom Transportmittel" für die Kodes aus den Bereichen 8-981 und 8-98b zu verstehen? (FAQ Nr. 8033) [[1]]


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