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Version vom 17. Februar 2014, 10:28 Uhr

1. Anfrage vom: 11.02.2014

Stand:


2. Problembeschreibung:

Ein Patient wird aufgrund einer Verbrennung 3. Grades aufgenommen; während des stationären Aufenthalts entwickelt sich aus der Verbrennungswunde eine Infektion.


3. Frage:

Wahl der Nebendiagnose, welche den Infekt beinhaltet:

- ist hier die ICD „T79.3“ (Posttraumatische Wundinfektion, a.n.klassifiziert) oder

- die ICD „T89.02“ (Sonstige näherbezeichnete Komplikationen eines Traumas: Infektion) mit dem jeweiligen Erreger zu dokumentieren?


4. ggf. Lösungsansatz:

Überlegungen: - Lt. DKR darf „T89.02“ nur dann kodiert werden, wenn kein Code für eine spezifische Verschlüsselung vorhanden ist (beispielsweise sind Phlegmone nach einem Katzenbiss spezifischer als der Code „T89.02“). - Die Frage ist, ob „T79.3“ spezifischer als „T89.02“ ist oder vielmehr „T89.02“ den Infekt infolge der Verbrennung genauer beschreibt. Mögliches Fazit: Da der Text bzgl. „T79.3“ sehr unspezifisch „a.n.klassifiziert“ lautet, könnte die ICD „T89.02“, welche mit einer spezifischeren Definition versehen ist, auch als die zutreffende gewertet werden.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

ICD Codes T79.3 und T89.02

DKR 1905

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