Diskussion:Anfrage 00989: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 11. Juni 2014, 13:48 Uhr
Zum einen wird die Diskussion nicht nur hier, sondern auch hier geführt.
Entscheidend ist die vom DIMDI vorgenommene Differenzierung, was auf der Stroke unit und was im Haus stattfinden kann:
• ätiologischer Diagnostik und Differenzialdiagnostik des Schlaganfalls (z.B. transösophageale Echokardiographie, Hämostaseologie, Angiitisdiagnostik, EEG und andere Verfahren) im eigenen Klinikum. Spezialisierte Labordiagnostik darf auch in Fremdlabors erfolgen
Und das DIMDI hat in der FAQ Nr. 8017 klargestellt:
Die ätiologische Diagnostik für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 ist bedarfsangepasst nach medizinischer Notwendigkeit durchzuführen und individuell unterschiedlich. Einzelne diagnostische Maßnahmen können sowohl vor Beginn als auch noch nach Beendigung der 24-Stunden-Monitoringphase in derselben Klinik durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Durchführung geht dann aber nicht in die Berechnung der Dauer der Komplexbehandlung ein. Spezialisierte Labordiagnostik darf auch in Fremdlabors erfolgen.
Damit durfte ausreichend klar sein, dass nicht alle Maßnahmen währende des Monitorings auf der Stroke unit zu erfolgen haben.--Horndasch 14:48, 11. Jun. 2014 (CEST)