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Version vom 30. Juni 2016, 09:17 Uhr

Schlagworte: Down-Syndrom, Nebendiagnose

Erstellt: 04.05.2015

Aktualisiert: 01.01.2016

Problem/Erläuterung

Stationäre Behandlung eines fünf Monate alten Säuglings wegen einer länger bestehenden Otitis media mit purulenter Otorrhoe und Nachweis vonPseudomonas aeruginosa. Es erfolgt eine intravenöse Antibiotikatherapie. Anamnestisch ist ein Down-Syndrom bekannt, ein Herzfehler liegt nicht vor. Trinkverhalten und Nahrungsaufnahme sind altersentsprechend unauffällig. In Bezug auf das bekannte Down-Syndrom entsteht kein Aufwand.

Ist ein Kode aus Q90.- Down-Syndrom als Nebendiagnose zu kodieren?


Kodierempfehlung SEG-4:

Q90.- Down-Syndrom ist nicht als Nebendiagnose zu kodieren, da diese Erkrankung das Patientenmanagement nicht beeinflusst hat (DKR D003).

Die im Vordergrund stehende Otitis media ist keine Manifestation des Down- Syndroms. Deshalb ist DKR D004 hier nicht anzuwenden.

Kommentierung FoKA:

...


Direkt-Link SEG-4

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