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− | Die im Vordergrund stehende Otitis media ist keine Manifestation des Down- Syndroms. Deshalb ist DKR D004 hier nicht anzuwenden. | + | Die im Vordergrund stehende Otitis media ist keine Manifestation des Down- Syndroms. Deshalb ist DKR [http://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D004d D004] hier nicht anzuwenden. |
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Aktuelle Version vom 30. Juni 2016, 09:20 Uhr
Schlagworte: Down-Syndrom, Nebendiagnose
Erstellt: 04.05.2015
Aktualisiert: 01.01.2016
Problem/Erläuterung
Stationäre Behandlung eines fünf Monate alten Säuglings wegen einer länger bestehenden Otitis media mit purulenter Otorrhoe und Nachweis vonPseudomonas aeruginosa. Es erfolgt eine intravenöse Antibiotikatherapie. Anamnestisch ist ein Down-Syndrom bekannt, ein Herzfehler liegt nicht vor. Trinkverhalten und Nahrungsaufnahme sind altersentsprechend unauffällig. In Bezug auf das bekannte Down-Syndrom entsteht kein Aufwand.
Ist ein Kode aus Q90.- Down-Syndrom als Nebendiagnose zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG-4:
Q90.- Down-Syndrom ist nicht als Nebendiagnose zu kodieren, da diese Erkrankung das Patientenmanagement nicht beeinflusst hat (DKR D003).
Die im Vordergrund stehende Otitis media ist keine Manifestation des Down- Syndroms. Deshalb ist DKR D004 hier nicht anzuwenden.
Kommentierung FoKA:
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