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Version vom 30. Juni 2016, 09:29 Uhr
Schlagworte: Down-Syndrom, Nebendiagnose
Erstellt: 04.05.2015
Aktualisiert: 01.01.2016
Problem/Erläuterung
Stationäre Behandlung eines fünf Monate alten Säuglings wegen einer länger bestehenden Otitis media mit purulenter Otorrhoe und Nachweis von Pseudomonas aeruginosa. Es erfolgt eine intravenöse Antibiotikatherapie. Anamnestisch ist ein Down-Syndrom bekannt, ein Herzfehler liegt nicht vor. Trinkverhalten und Nahrungsaufnahme sind altersentsprechend unauffällig. In Bezug auf das bekannte Down-Syndrom entsteht kein Aufwand.
Ist ein Kode aus Q90.- Down-Syndrom als Nebendiagnose zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG-4:
Q90.- Down-Syndrom ist nicht als Nebendiagnose zu kodieren, da diese Erkrankung das Patientenmanagement nicht beeinflusst hat (DKR D003).
Die im Vordergrund stehende Otitis media ist keine Manifestation des Down- Syndroms. Deshalb ist DKR D004 hier nicht anzuwenden.
Kommentierung FoKA:
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