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Im Regelfall sistieren kapillare Sickerblutung spontan. Erfordert eine anhaltende Sickerblutung im Sinne einer Komplikation eine Intervention, ist diese gemäß DKR P003 gesondert zu kodieren. | Im Regelfall sistieren kapillare Sickerblutung spontan. Erfordert eine anhaltende Sickerblutung im Sinne einer Komplikation eine Intervention, ist diese gemäß DKR P003 gesondert zu kodieren. | ||
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Version vom 12. Juni 2017, 14:57 Uhr
Schlagworte: Bronchialschleimhaut, Biopsie, Blutstillung
Stand: 20.08.2013
Aktualisiert: 01.01.2016
OPS: 1.430.1
Problem/Erläuterung
Im Rahmen einer Bronchoskopie wird eine Biopsie aus der Bronchialschleimhaut entnommen. Bei der abschließenden Inspektion zeigt sich eine Sickerblutung an der Biopsiestelle. Diese wird mittels Adrenalinlösung gestillt. Ist in diesem Fall die Blutstillung gesondert zu kodieren?.
Kodierempfehlung SEG-4:
Die Biopsie der Bronchialschleimhaut ist mit dem OPS-Kode 1.430.1 Endoskopische Biopsie an respiratorischen Organen, Bronchus zu verschlüsseln. Dies beinhaltet gemäß DKR P001, Abschnitt Prozedurenkomponenten, die dabei notwendigen Maßnahmen zur Blutstillung. Diese ist somit nicht zusätzlich zu kodieren.
Kommentierung FoKA:
Dissens
Im Regelfall sistieren kapillare Sickerblutung spontan. Erfordert eine anhaltende Sickerblutung im Sinne einer Komplikation eine Intervention, ist diese gemäß DKR P003 gesondert zu kodieren.
Vgl. auch KDE-571
(Aktualisiert: 05.11.2013:)
Rückmeldung SEG 4
Die Blutstillung im vorliegenden Fall ist keine Versorgung einer Komplikation, sondern Prozedurenkomponente.
(27.08.2015)
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