Anfrage 0215: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''Thema:''' Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme wegen Nebenwirkung durch Chemotherapie '''1. Anfrage vom:''' 11.01.2018 '''Stand: ''' '''2. Problem…“)
 
Zeile 13: Zeile 13:
 
'''3. Frage:'''
 
'''3. Frage:'''
  
Sind die Fälle zusammenzuführen (BSG-Rechtsprechung)  oder gilt die Fallpauschalenvereinbarung, in der es heißt: „…2Eine Zusammenfassung und Neueinstufung wird nicht vorgenommen bei unvermeidbaren Nebenwirkungen von Chemotherapien und Strahlentherapien im Rahmen onkologischer Behandlungen….“?
+
Sind die Fälle zusammenzuführen (BSG-Rechtsprechung)  oder gilt die Fallpauschalenvereinbarung, in der es heißt: „…Eine Zusammenfassung und Neueinstufung wird nicht vorgenommen bei unvermeidbaren Nebenwirkungen von Chemotherapien und Strahlentherapien im Rahmen onkologischer Behandlungen….“?
  
  

Version vom 17. Januar 2018, 12:12 Uhr

Thema: Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme wegen Nebenwirkung durch Chemotherapie

1. Anfrage vom: 11.01.2018

Stand:


2. Problembeschreibung:

Patient mit maligner Erkrankung wird nach Chemotherapie wieder aufgenommen aufgrund von Fieber in Aplasie?


3. Frage:

Sind die Fälle zusammenzuführen (BSG-Rechtsprechung) oder gilt die Fallpauschalenvereinbarung, in der es heißt: „…Eine Zusammenfassung und Neueinstufung wird nicht vorgenommen bei unvermeidbaren Nebenwirkungen von Chemotherapien und Strahlentherapien im Rahmen onkologischer Behandlungen….“?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

....


Zurück zu Anfrage 0214

Weiter zu Anfrage 0216

Zurück zur Anfragen Übersicht