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Version vom 18. Juli 2019, 14:30 Uhr
Schlagworte: Komplikationen nach medizinischen Maßnahmen
Erstellt: 26.06.2019
Stand:
Aktualisiert:
Problem/Erläuterung
Fall 1:
Aufnahme wegen einer Sepsis / SIRS, antibiotische Therapie. Im Rahmen der Sepsis kam es zu einem akuten oligurischen Transplantatversagen bei Z. n. Nierentransplantation. Intensivmedizinische Therapie und kurzfristig Einsatz von Nierenersatzverfahren. Als Nebendiagnose wird T86.10 Akute Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates kodiert.
Darf zusätzlich der Kode
Z94.0 Zustand nach Nierentransplantation
als Nebendiagnose angegeben werden?
Fall 2:
Aufnahme wegen einer Thrombose im Bereich eines intrakorporalen Herzunterstützungssystems. Intensivmedizinische Therapie, Antikoagulation. Als Hauptdiagnose wird T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikation durch
Prothesen, Implantate und Transplantate im Herzen und in den Gefäßen kodiert.
Darf zusätzlich der Kode
Z95.80 Vorhandensein eines herzunterstützenden Systems
als Nebendiagnose angegeben werden?
Kodierempfehlung SEG-4:
Zu Fall 1:
Der Kode Z94.0 Zustand nach Nierentransplantation ist nicht als Nebendiagnose anzugeben. Die Schlüsselnummer T86.10 beinhaltet bereits den Zustand nach Nierentransplantation. Folgerichtig weist das Exklusivum unter Z94.- auf keinen anderen Kode hin.
Zu Fall 2:
Die zusätzliche Kodierung von Z95.80 ist korrekt. Beide Kodes können nebeneinander verwendet werden, da die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch beim Patienten vorliegen (siehe auch beim DIMDI Kodierfrage zu ICD-10-GM Nr. 1008) und auch das Patientenmanagement beeinflusst haben.
Kommentierung FoKA:
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