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Ist die Kodierung von A04.70 korrekt? MD fordert in der Begehhung die Kodierung von A04.79 (Enterokolitis durch Clostridium difficile, nicht näher bezeichnet), da keine Koloskopie erfolgte und man daher nicht sagen könne, dass kein Megakolon vorgelegen habe
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Ist die Kodierung von [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2024/block-a00-a09.htm#A04 04.70] korrekt? MD fordert in der Begehhung die Kodierung von A04.79 (Enterokolitis durch Clostridium difficile, nicht näher bezeichnet), da keine Koloskopie erfolgte und man daher nicht sagen könne, dass kein Megakolon vorgelegen habe
  
 
   
 
   

Version vom 1. Juli 2024, 14:13 Uhr

1. Thema: Kodierung A04.70 Enterokolitis durch Clostridium difficile ohne Megakolon, ohne sonstige Organkomplikationen

Anfrage vom: 20.06.2024

Stand:


2. Problembeschreibung:

Patientin mit Diarrhoe unter dualer Antibiose,, im Stuhl Nachweis von Clostridioides diff. Toxin und GDH AK, Patientin wird isoliert, keine spez. Antibiotikagabe (Metronidazol etc.), da nach 4 Tagen Sistieren der Durchfälle. Stuhlkontrolle nach 10 Tagen, nun Toxin neg., GDH weiter positiv.


3. Frage:

Ist die Kodierung von 04.70 korrekt? MD fordert in der Begehhung die Kodierung von A04.79 (Enterokolitis durch Clostridium difficile, nicht näher bezeichnet), da keine Koloskopie erfolgte und man daher nicht sagen könne, dass kein Megakolon vorgelegen habe


4. ggf. Lösungsansatz:

Die Schwere der Clostridioides-difficile-assoziierten Diarrhö variiert stark. In der Mehrzahl der Fälle kommt es zu einem leichten bis mittelschweren Krankheitsverlauf. Die schwerste Verlaufsform imponiert unter dem Bild der pseudomembranösen Colitis mit der Ausbildung von Pseudomembranen auf den Kolonwänden. Weiterhin ist die Entstehung eines toxischen Megacolon möglich. Hier wurde nach Klinischer Symptomatik behandelt, Isolierung als relevanter Ressourcenverbrauch, auf die spez. Gabe von Antibiotika wurde bei blandem Verlauf verzichtet. Klassischer Nachweis über Toxin Stuhl, der Verlauf ohne Megakolon und ohne Organkomplikation entspricht einem leichten Verlauf. Eine Koloskopie zum Nachweis ist nicht erforderlich, da Infekt durch die Stuhluntersuchung bereits belegt ist und ggf. (wenn ein Megakolon vorliegt). sogar kontraindiziert ist. Es ist immer so spezifisch wie möglich zu kodieren. Hier ist A04.70 für die „normal“ verlaufende Infektion der spezifisch zutreffende Kode.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


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