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Die Frage, ob durch Assistenzärzte erbrachte Therapieeinheiten anerkannt werden dürfen, ist mit Blick auf die OPS-Version 2024 eindeutig zu bejahen. Die Kodierung entsprechender Leistungen sollte in Übereinstimmung mit der OPS-Klarstellung erfolgen. <br>Für vorangegangene Jahre war aufgrund der unscharfen Formulierung ein Interpretationsspielraum gegeben. Während der OPS-Text vor 2024 keinen eindeutigen Hinweis zur Anerkennung von TE durch Assistenzärzte enthielt, haben viele Krankenhäuser diese Praxis angewendet. Das InEK hat dargestellt, dass bei der Kalkulation des PEPP-Systems keine Beschränkung auf ausschließlich durch Fachärzte erbrachte Therapieeinheiten erfolgt ist.<br>Die gängige Kodierpraxis der vergangenen Jahre wurde durch die ab 2024 eingeführte Klarstellung bestätigt.
 
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Version vom 7. Dezember 2024, 14:28 Uhr

Thema: Ärztliche Therapieeinheiten (OPS 9-649.1)

1. Anfrage vom: 06.09.2022

Stand:


2. Problembeschreibung:

Der hiesige MD erkennt lediglich solche Therapieeinheiten an, die durch Fachärzte gemäß der Spezifizierung in den Strukturmerkmalen der Primärkodes 9-60, [ 9-61], 9-62 und 9-63 erbracht wurden:

„Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen:

• Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)“

Von Assistenzärzten durchgeführte TE´s werden nicht anerkannt.


3. Frage:

Dürfen von Assistenzärzten erbrachte TE´s als solche erfasst werden?


4. ggf. Lösungsansatz:

Der MD argumentiert mit folgendem Absatz des OPS 9-649:

„Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten“

In den Primärkodes spezifiziert sind tatsächlich nur Fachärzte.

Allerdings ist die Einschränkung vor allem getätigt worden, um die Erfassung psychologischer Therapieeinheiten durch schlecht bezahlte PiAs zu unterbinden.

Die gleiche Unterscheidung auf der Ebene Assistenzärzte/Fachärzte vorzunehmen, ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, da auch Assistenzärzte hohe Personalkosten verursachen, die die Erfassung ihrer Therapieeinheiten in einem potentiell kostentrennenden OPS rechtfertigen.

Ist die Erfassung assistenzärztlicher TE´s üblich oder geht die Mehrheit anders vor?

Ggf. würden wir das Problem ins Vorschlagsverfahren einbringen mit dem Ziel, eine Klarstellung im OPS zu erreichen. Eine Anfrage an den Schlichtungsausschuss erscheint uns angesichts des aktuellen OPS-Wortlautes wenig erfolgversprechend.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Quelle: OPS 2022


Antwort

Die Frage, ob durch Assistenzärzte erbrachte Therapieeinheiten anerkannt werden dürfen, ist mit Blick auf die OPS-Version 2024 eindeutig zu bejahen. Die Kodierung entsprechender Leistungen sollte in Übereinstimmung mit der OPS-Klarstellung erfolgen.
Für vorangegangene Jahre war aufgrund der unscharfen Formulierung ein Interpretationsspielraum gegeben. Während der OPS-Text vor 2024 keinen eindeutigen Hinweis zur Anerkennung von TE durch Assistenzärzte enthielt, haben viele Krankenhäuser diese Praxis angewendet. Das InEK hat dargestellt, dass bei der Kalkulation des PEPP-Systems keine Beschränkung auf ausschließlich durch Fachärzte erbrachte Therapieeinheiten erfolgt ist.
Die gängige Kodierpraxis der vergangenen Jahre wurde durch die ab 2024 eingeführte Klarstellung bestätigt.

(Stand 09.12.2024)


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