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In allen drei Fallkonstellationen hat das Tumorleiden die stationäre Aufnahme veranlasst. Es wird deshalb jeweils der Primärtumor als Hauptdiagnose verschlüsselt.
 
In allen drei Fallkonstellationen hat das Tumorleiden die stationäre Aufnahme veranlasst. Es wird deshalb jeweils der Primärtumor als Hauptdiagnose verschlüsselt.
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Der FoKA der DGfM hält die Interpretation der [[DKR 0201f]] durch die SEG-4 für sachgerecht. Angesichts der Widersprüchlichkeit der DKR insbesondere im Beispiel 7 ist eine Anpassung der DKR dringend angezeigt, vor allem bei Patienten mit Symptomvielfalt auf Grund ihrer konsumierenden Erkrankung.
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Version vom 11. März 2008, 13:32 Uhr

Schlagwort: Tumor, palliativ, Schmerztherapie

Stand: 2007-08-21

Aktualisiert: 2008-01-08

Problem/Erläuterung

Es liegt ein fortgeschrittenes metastasierendes/infiltrierendes Tumorleiden vor. Kurative operative, chemotherapeutische und/oder radiotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten bestehen nicht mehr. Was wird als Hauptdiagnose verschlüsselt, wenn eine Krankenhausbehandlung stationär erfolgt:

  1. zur symptom-orientierten Therapie und Schmerztherapie und psychoonkologischen Betreuung im Rahmen eines umfassenden palliativen Konzepts als Tumortherapie
  2. zum initialen Staging, um sich ein Bild von der Gesamtsituation zu machen
  3. im Finalstadium, in dem der Patient schließlich an einem Nierenversagen verstirbt

Kodierempfehlung SEG-4

In allen drei Fallkonstellationen hat das Tumorleiden die stationäre Aufnahme veranlasst. Es wird deshalb jeweils der Primärtumor als Hauptdiagnose verschlüsselt.

Kommentar FoKA

Konsens mit Kommentar:

Der FoKA der DGfM hält die Interpretation der DKR 0201f durch die SEG-4 für sachgerecht. Angesichts der Widersprüchlichkeit der DKR insbesondere im Beispiel 7 ist eine Anpassung der DKR dringend angezeigt, vor allem bei Patienten mit Symptomvielfalt auf Grund ihrer konsumierenden Erkrankung.

Rückmeldung SEG 4

Antwort steht noch aus


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