Diskussion:Anfrage 0387: Unterschied zwischen den Versionen

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Warum auf der infektiologischen Station lange herumdiagnostizieren, wenn man auch einfach eine „Stauungspneumonie“ vergeben kann. Die gibt’s zwar eigentlich gar nicht, aber den Patienten hilft man ja trotzdem – oder?" [https://www.doccheck.com/de/detail/articles/49194-stauungspneumonie-diagnose-zwischen-fantasie-und-faulheit]--[[Benutzer:Horndasch|Horndasch]] ([[Benutzer Diskussion:Horndasch|Diskussion]]) 15:30, 27. Nov. 2025 (CET)
 
Warum auf der infektiologischen Station lange herumdiagnostizieren, wenn man auch einfach eine „Stauungspneumonie“ vergeben kann. Die gibt’s zwar eigentlich gar nicht, aber den Patienten hilft man ja trotzdem – oder?" [https://www.doccheck.com/de/detail/articles/49194-stauungspneumonie-diagnose-zwischen-fantasie-und-faulheit]--[[Benutzer:Horndasch|Horndasch]] ([[Benutzer Diskussion:Horndasch|Diskussion]]) 15:30, 27. Nov. 2025 (CET)
 
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Ich sehe das so wie Erwin. Die ICD-10 wird nicht nur im DRG-System, sondern auch bei der Abbildung von Verdachts- oder Ausschlussdiagnosen genutzt. In solchen Fällen halte ich die Nutzung von [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2026/block-j09-j18.htm#J18 J18.-] berechtigt. Auch im hypothetischen Fall eines Pneumonienachweises und Entlassung nach Hause ohne Therapie (z. B. gegen ärztlichen Rat) könnten diese Schlüssel zur Anwendung kommen.<br>Durch die DKR D008b sind Verdachtsdiagnosen mit eingeleiteter Behandlung zu kodieren. Im Falle einer antibakteriellen Behandlung halte ich den Schlüssel [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2026/block-j09-j18.htm#J15 J15.9] für zutreffend. Aus meiner Sicht ist die Art der Behandlung spezifischer als Broncho- oder Lobärpneumonie.<br>Es gibt diesbezüglich auch ein [https://www.medcontroller.de/urteil/sozialgericht-nuernberg-s-21-kr-392-18/ SG-Urteil], dessen Interpretation von J15.8 und nicht aufgeführter J15.9 ich aber für nicht zutreffend halte.--[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 17:19, 30. Nov. 2025 (CET)

Version vom 30. November 2025, 17:19 Uhr

Ich bin ja schon ausgiebig in der Diskussion zitiert worden. Wenn Antibiotikum, dann mutmaßlich bakteriell, dann J15.9. J18 nur dann wenn kein Hinweis auf Erreger-Gattung (bakteriell, viral) oder wenn es eine reine Anschoppung bei Stauung. Interessant in dem Zusammenhang die Auffassung: "Stauungspneumonie: Diagnose zwischen Fantasie und Faulheit Warum auf der infektiologischen Station lange herumdiagnostizieren, wenn man auch einfach eine „Stauungspneumonie“ vergeben kann. Die gibt’s zwar eigentlich gar nicht, aber den Patienten hilft man ja trotzdem – oder?" [1]--Horndasch (Diskussion) 15:30, 27. Nov. 2025 (CET)


Ich sehe das so wie Erwin. Die ICD-10 wird nicht nur im DRG-System, sondern auch bei der Abbildung von Verdachts- oder Ausschlussdiagnosen genutzt. In solchen Fällen halte ich die Nutzung von J18.- berechtigt. Auch im hypothetischen Fall eines Pneumonienachweises und Entlassung nach Hause ohne Therapie (z. B. gegen ärztlichen Rat) könnten diese Schlüssel zur Anwendung kommen.
Durch die DKR D008b sind Verdachtsdiagnosen mit eingeleiteter Behandlung zu kodieren. Im Falle einer antibakteriellen Behandlung halte ich den Schlüssel J15.9 für zutreffend. Aus meiner Sicht ist die Art der Behandlung spezifischer als Broncho- oder Lobärpneumonie.
Es gibt diesbezüglich auch ein SG-Urteil, dessen Interpretation von J15.8 und nicht aufgeführter J15.9 ich aber für nicht zutreffend halte.--Schaefer (Diskussion) 17:19, 30. Nov. 2025 (CET)