KDE-93: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Lagerungsbehandlung als prophylaktische Massnahme ist nicht zu kodieren. In Abhängigkeit des eingesetzten Systems wird ab System 2008 endständig mit .5 oder .x verschlüsselt. Entscheidend für Kodierung ist der Aufwand und nicht ein eventueller Standard. | Die Lagerungsbehandlung als prophylaktische Massnahme ist nicht zu kodieren. In Abhängigkeit des eingesetzten Systems wird ab System 2008 endständig mit .5 oder .x verschlüsselt. Entscheidend für Kodierung ist der Aufwand und nicht ein eventueller Standard. |
Version vom 9. Juni 2008, 11:58 Uhr
Schlagwort: Lagerungsbehandlung
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 2008-01-08
OPS: 8-390
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung:
Ist ein Kode aus 8-390 Lagerungsbehandlung gerechtfertigt bei z.B. regelmäßiger Verwendung einer nicht näher definierten "Spezialmatratze" nach kardiochirurgischem Eingriff?
Kodierempfehlung:
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Lagerungsbehandlungskodes (z.B. Therapeutisch-funktionelle Lagerung auf neurophysiologischer Basis, Lagerung im Schlingentisch) kann der OPS 8-390 nur auf eine besondere, im Einzelfall erforderliche und nicht bei vergleichbaren Patienten standardmäßig durchgeführte Lagerungsbehandlung abzielen.
Standardmäßige Dekubitusprophylaxen oder postoperative Standardbehandlungen etc. sind nicht hierüber zu kodieren (z.B. nachbeatmete Patienten mit Lagerung auf der Intensivstation, Dekubitusprophylaxe bei geriatrischen Patienten etc.).
Die Auffassung, dass mit dem OPS 8-390 nur sehr ressourcenaufwändige und längerfristige Lagerungsbehandlungen gemeint sind, wird auch durch die ergänzenden Hinweise zum Kode ab OPS Version 2006 gestützt.
Kommentar FoKA
Konsens mit Kommentar:
Die Lagerungsbehandlung als prophylaktische Massnahme ist nicht zu kodieren. In Abhängigkeit des eingesetzten Systems wird ab System 2008 endständig mit .5 oder .x verschlüsselt. Entscheidend für Kodierung ist der Aufwand und nicht ein eventueller Standard.
Rückmeldung SEG 4
Steht noch aus.
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