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Leitliniengerecht erfolgte bei einer Patientin in einer stationären Behandlung die 3D Bestrahlung eines inguinal metastasierenden Adenokarzinoms. Es wurden die Primärtumorregion, sowie die inguinalen Lypmhabflusswege beidseits bestrahlt. In dem Bestrahlungsplan sind 3 Zielvolumina dokumentiert. | Leitliniengerecht erfolgte bei einer Patientin in einer stationären Behandlung die 3D Bestrahlung eines inguinal metastasierenden Adenokarzinoms. Es wurden die Primärtumorregion, sowie die inguinalen Lypmhabflusswege beidseits bestrahlt. In dem Bestrahlungsplan sind 3 Zielvolumina dokumentiert. | ||
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Ist die Kodierung korrekt oder darf der OPS bei vorliegender Fallkonstellation nur einmal kodiert werden? | Ist die Kodierung korrekt oder darf der OPS bei vorliegender Fallkonstellation nur einmal kodiert werden? | ||
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Version vom 3. Januar 2013, 11:52 Uhr
1. Anfrage vom: 29.08.2012
Stand:
2. Problembeschreibung:
Leitliniengerecht erfolgte bei einer Patientin in einer stationären Behandlung die 3D Bestrahlung eines inguinal metastasierenden Adenokarzinoms. Es wurden die Primärtumorregion, sowie die inguinalen Lypmhabflusswege beidseits bestrahlt. In dem Bestrahlungsplan sind 3 Zielvolumina dokumentiert. Kodiert wurden diese 3 Zielvolumina mit dem OPS Schlüssel 8-5422.d0. Dieser OPS wurde für den stationären Aufenthalt 3-mal verschlüsselt.
3. Frage:
Ist die Kodierung korrekt oder darf der OPS bei vorliegender Fallkonstellation nur einmal kodiert werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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