Anfrage 0126
1. Anfrage vom: 12.06.2015
Stand:
2. Problembeschreibung:
In neurologischen Kliniken werden häufig Patienten mit Verdacht auch Schlaganfall oder TIA aufgenommen, bei vielen Fällen bewahrheitet sich der Verdacht. Seltener kommt es am Ende des Aufenthaltes nach Evaluation aller Befunde zur (Haupt)diagnose TGA G45.4-. Die Kostenträger verweigern zunehmend die Finanzierung des OPS-Codes 8-981.- mit dem Hinweis, dass dieser für die Kodierung bei Diagnose Schlaganfall, Hirnblutung und TIA zulässig wäre. Verwiesen wird hierbei auf die Hinweise zum OPS 8-981.-, darin wird explizit „TIA“ erwähnt. Andere Meinungen gehen dahin, dass eine TGA abrechnungstechnisch mit einer TIA gleichzusetzen wäre, da diese im ICD-Kapitel subsummiert wäre. Ebenso wäre die Überwachung bei v.a. Schlaganfall oder TIA erfolgt, somit wurde auch die medizinische Leitung und Komplexpauschale auf diese Behandlung ausgerichtet. Erst am Ende des Aufenthaltes konnte dies nicht bestätigt werden. Die Klinik hat trotz dem das Management vorgehalten.
3. Frage:
Kann/darf der OPS-Code 8-981.- rein abrechnungsrechtlich auch bei einer TGA ICD-10-GM G45.4- abgebildet werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
ICD G45.4- OPS 8-981.- Hinweise zum OPS beachten
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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