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Version vom 12. Dezember 2017, 16:35 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge) (Kodierempfehlung SEG-4:)

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Schlagworte: Heimbeatmung, Optimierung der Beatmung, Beatmungsstunden, Intensivstation

Erstellt: 04.12.2017

Stand:

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Stationäre Aufnahme eines Patienten elektiv für drei Behandlungstage ausschließlich zur Kontrolle und Optimierung einer früher eingeleiteten noninvasiven häuslichen maschinellen Beatmung bei chronischer respiratorischer Insuffizienz.
Die Anpassung der maschinellen Beatmung erfolgt auf der Intensivstation.

Sind neben dem OPS
8-716.10 Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten nicht invasiven häuslichen maschinellen Beatmung
auch die Beatmungsstunden zu erfassen?

Kodierempfehlung SEG-4:

Die Beatmungsstunden sind nicht auszuweisen. Gemäß DKR 1001 sind Beatmungszeiten nur zu erfassen, wenn es sich im Einzelfall um einen "intensivmedizinisch versorgten Patienten" handelt. In diesem Fall war der Patient weder intensivmedizinisch behandlungsbedürftig noch intensivmedizinisch versorgt.
Siehe auch Kodierempfehlungen Nr. 75 und 146.

Kommentierung FoKA:

...


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