Anfrage 0240

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Thema: Hochaufwendige Pflege von Patienten - Doppelabrechnung ZE

1. Anfrage vom: 25.09.2018

Stand: 23.10.2018


2. Problembeschreibung:

Können die OPS und somit Zusatzentgelte für hochaufwendige Pflege Erwachsener und Jugendlicher bei einem Aufenthalt parallel abgerechnet werden?


3. Frage:

Fall: Patient (18 Jahre) wird in der Pädiatrie aufgenommen. Die Abteilung kodiert den OPS 9-201.-.

Im Verlauf wird der Patient operiert und auf die Normalstation verlegt. Dort wird der OPS 9-200.- kodiert. Daraus resultieren beide Zusatzentgelte.

Dürfen diese parallel abgerechnet werden oder müssen die Punkte in einem ZE zusammengefasst werden? Wenn ja, in welchem?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

9-200.- und 9-201.-

Antwort

Gemäß DKR P001f sind alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, zu kodieren. Dieses schließt diagnostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren ein.

Ein Kode aus 9-201.- kann bei einem Erwachsenen nur in Ausnahmefällen unter der Voraussetzung angegeben werden, dass deren Behandlung in einer Abteilung oder Klinik für Kinder- und Jugendmedizin erforderlich ist.

Erfolgt die Behandlung nachfolgend in einer chirurgischen Fachabteilung, ist erstens die fortgesetzte Verwendung des OPS-Kodes 9-201 ausgeschlossen und zweitens sind die Hinweise zum OPS-Kode 9-200 zu beachten: "Ein Kode aus diesem Bereich ist für Patienten ab dem Beginn des 19. Lebensjahres anzugeben".

Es ist auch formal nicht möglich, die Punktzahlen zu einem Kode zusammenzufassen, da sich die Definitionstabellen der Pflegekomplexmaßnahmen-Scores für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsenen unterscheiden.

Somit sind beide OPS-Kodes im Fall mit den Punktzahlen, die in jeweiligen Fachabteilungen erbracht wurden, anzugeben. Wenn die Kodierung nachfolgend zur Ermittlung von zwei Zusatzentgelten führt, sind diese auch so abzurechnen.

(23.10.2018)


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