Anfrage P0021

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Thema: OPS 9-696 - Therapieeinheiten PiA

1. Anfrage vom: 04.01.2021

Stand: 24.01.2022


2. Problembeschreibung: Im OPS findet sich folgender Wortlaut: Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten.

Psychologen in Ausbildung erhalten zusätzlich zum Praktikumsentgelt einen Beschäftigungsvertrag im Umfang x mit Vergütung nach Grundberuf.


3. Frage:

Dürfen für die Sozialpädagogen / M.A. soziale Arbeit usw. während ihrer Psychotherapeuten Ausbildung Therapieeinheiten als Psychologe oder als Spezialtherapeut angegeben werden?

Ist die Anzahl der Therapieeinheiten begrenzt auf den Umfang x des extra vergüteten Anteils? Oder spielt der Beschäftigungsumfang keine Rolle?


4. ggf. Lösungsansatz:

Klarstellung OPS


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

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