KDE-615
Schlagworte: Bakteriämie
Erstellt: 13.11.2023
Stand: 18.01.2024
Aktualisiert:
Problem/Erläuterung
Die stationäre Aufnahme erfolgte aufgrund eines akuten, fieberhaften Infektes. Bei der Suche nach dem Infektfocus fand sich ein Harnwegsinfekt mit Nachweis von E. coli in der Urinkultur. In der initial abgenommenen Blutkultur ließ sich ebenfalls E. coli nachweisen. Der Patient zeigte keine klinischen Zeichen einer Sepsis und wurde antibiotisch behandelt.
Wie wird die hier vorliegende Harnwegsinfektion mit Bakteriämie verschlüsselt?
Kodierempfehlung SEG-4:
Im vorliegenden Fall liegt ein Harnwegsinfekt vor. Dieser wird mit N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet als Hauptdiagnose kodiert. Der Keim wird mit B96.2! Escherichia coli [E. coli] und andere Enterobacterales als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind als Nebendiagnose verschlüsselt.
Die Bakteriämie wird im vorliegenden Fall nicht kodiert. Bei Vorliegen einer Bakteriämie im Rahmen einer spezifischen Infektion (z. B. Harnwegsinfekt) ohne Erfüllung der Sepsiskriterien wird nur die zugrundeliegende Infektion verschlüsselt.
Nur eine Bakteriämie ohne Infektfocus ist mit einem Kode aus A49.− Bakterielle Infektion, nicht näher bezeichneter Lokalisation oder einem anderen Kode, der spezifisch den Erreger benennt z. B. A54.9 Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet, zu kodieren.
Kommentierung FoKA:
Dissens
Die DKR 0103 differenziert bei der Bakteriämie nicht zwischen solchen Verläufen mit oder ohne nachgewiesenem Infektfokus.
Gemäß der FAQ 1008 des DIMDI besagt ein "Exkl." eines Kodes, "dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese bzw. ein nicht regelhaft enthaltener Zustand abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch beim Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind."
Die diagnostische Abgrenzung ist durch die weiterführende Diagnostik mittels Blutkultur gegeben.
Die DKR D003u besagt: "Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen (entweder Hauptdiagnose und Nebendiagnose(n) oder mehrere Nebendiagnosen) ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden. Somit ist es unerheblich, ob die therapeutische(n)/diagnostische(n) Maßnahme(n) bzw. der erhöhte Betreuungs-, Pflege- und/oder Über-wachungsaufwand auch in Bezug auf die Hauptdiagnose geboten waren."
Durch die antibiotische Therapie ist das Nebendiagonsekriterium erfüllt.
Die Kombination aus N39.0 + B96.2 und A49.8 ist in dieser Konstellation korrekt.
(Stand: 18.01.2024)
Entscheidung Schlichtungsausschuss (27.04.2022)
Die vorliegende Konstellation wurde durch die Änderung des OPS-Kataloges 2022 abschließend geregelt.
Demnach gilt ab 01.01.2022:
Sofern ein Stentretriever, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.84 bis .86 und zusätzlich ein Thrombektomie-Aspirationskatheter, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.87 bis .89 verwendet werden, können die jeweiligen Zusatzentgelte abgerechnet werden.
Bis zum 31.12.2021 gilt:
Sofern ein Stentretriever-System (bestehend aus mehreren Komponenten wie z. B. Führungsdraht, Katheter, weitere Komponenten), zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.84 bis .86, und zusätzlich ein Aspirationskatheter-System (bestehend aus mehreren Komponenten wie z. B. Microdraht, Aspirationskatheter, Vorrichtung zur Aspiration), zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.80 bis .83, verwendet werden, können für die Systeme jeweils die Zusatzentgelte ZE152 (für das Stentretriever-System) und ZE133 (für das Aspirationskatheter-System) abgerechnet werden. Die individuelle Zusammenstellung der Systeme aus zur Leistungserbringung erforderlichen und geeigneten Einzel-Komponenten ist möglich.
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