Anfrage 0056
1. Anfrage vom: 29.11.2012
Stand:
2. Problembeschreibung:
Pat. wird uns von einer anderen Klinik mit Analprolaps zuverlegt. Bei uns wird eine beidseitige Lungenembolie festgestellt die behandelt wurde. Die OP des Prolaps konnte deswegen nicht durchgeführt werden und wurde auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Die Lungenembolie bestand wahrscheinlich schon in der anderen Klinik, wurde nur nicht festgestellt.
3. Frage:
Darf ich die Lungenembolie als Hauptdiagnose verschlüsseln oder den Analprolaps?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Zwar war primärer Aufnahmeanlass der Analprolaps, retrospektiv (nach Analyse) betrachtet, war die Lungenembolie hauptsächlicher Anlass des stationären Krankenhausaufenthaltes, insbesondere weil der Analprolaps unbehandelt blieb. Wäre der Analprolaps behandelt worden, wäre der Analprolaps auch als HD zu verschlüssseln. So machen wir es in Köln. W. Reifenhäuser
Zurück zu Anfrage 0055
Weiter zu Anfrage 0057
Zurück zur Anfragen Übersicht