Anfrage 0057

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1. Anfrage vom: 05.12.2012

Stand:


2. Problembeschreibung:

Ein Pat. mit Z.n. Laryngektomie und Ösophaguseingangsstenose bei Lokalrezidiv kommt zur Bougierung Ösophagus. Der Pat. hat (seit langem) eine PEG und erhält Sondenkost. HNO hat R63.3 (Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung) kodiert, MDK fordert stattdessen R13.9 (sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie). Es gibt eine Kodierungempfehlung in den SEG 4, welche besagt, dass bei z.B. der dementen alten Pat. mit Nahrungsverweigerung die R63.3 kodiert werden darf. Bei Z.n. Laryngektomie sei aber immer die R13.9 zu nehmen.


3. Frage:

Eine Dysphagie wurde zwar mit der Bougierung behandelt und ist als solche dann auch kodierbar, jedoch deckt diese u.E. nicht den Aufwand der Ernährung mit Sondenkost ab. Die „gestörte Ernährung“ kann eigentlich gar nicht behandelt werden – nur die Folgen können verhindert werden. Insofern scheint es mir unerheblich, ob der Pat. wegen Demenz nicht isst – oder wegen Schluckstörung. Halten Sie die SEG hier für richtig ?


4. ggf. Lösungsansatz:

Welche Nebendiagnose ist möglich, um den Einsatz des Verfahrens OPS 8-017.0 (Enterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung) zu begründen?


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Sofern die Stenose durch ein Lokalrezidiv des Primärtumors handelt, ist die Bougierung eine, wenn auch nur symptomatische, Behandlung des Primärtumors. Dieser ist dann auch als Hauptdiagnose zu verschlüsseln. Wäre die Ösophagusstenose durch ein Ösophaguskarzinom verursacht, wäre die Verschlüsselung des Ösophaguskarzinoms als HD unstrittig. Warum sollte dies bei einem Karzinom anderen Ursprungs nicht so verschlüsselt werden. Wir verschlüsseln beim Stenting einer Trachealstenose bei einem lokal fortgeschrittenem Ösophaguskarzinom auch das Ösophaguskarzinom als HD. Dies ergibt zwar eine Fehler-DRG, wird aber vom MDK so akzeptiert. Zumindest erübrigt sich die Diskussion, ob die Schluckstörung, Ernährungsstörung, eine Kachexie oder eine Ösophagusstenose als Hauptdiagnose zu wählen ist. W. Reifenhäuser


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