Anfrage 0130
1. Anfrage vom: 27.07.2015
Stand:
2. Problembeschreibung:
Die stationäre Aufnahme erfolgt aufgrund einer akuten respiratorischen Insuffizienz bei kardialer Dekompensation mit ausgedehnten Pleuraergüssen, auf die Intensivstation. Unter nicht-invasiver Beatmung sowie im Verlauf Pleurapunktion rechtsseitig, besserte sich die respiratorische Situation. Der Patient wurde insgesamt über 7 Tage intermittierend mit reinem CPAP über Maske beatmet.
3. Frage:
Dürfen für reines Masken CPAP die Aufwandspunkte für die Intensivkomplexbehandlung (PaO2/FiO2 und Beatmung) gegeben werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
Da reines Masken CPAP (kein Weaning) im Sinne der Kodierrichtlinien keine Beatmung ist, sind wir der Auffassung, es dürfen keine Aufwandspunkte angerechnet werden.
Bezüglich Masken CPAP besteht nach unserer Auffassung jedoch ein erhöhter Aufwand, der eine Anrechnung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung rechtfertigt.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
CPAP ist keine Beatmung im Sinne der DKR, da keine Atemgase maschinell bewegt werden. Es handelt sich vielmehr um eine Atemunterstützung zur Erleichterung der Spontanatmung.
Die Punkte für Beatmung aus dem TISS 10 können deshalb bei CPAP nicht für die Berechnung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung verwendet werden.
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