Anfrage 0171
Aus DGfM
Version vom 3. Februar 2017, 09:01 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge)
1. Anfrage vom: 30.11.2016
Stand:
2. Problembeschreibung:
In einem 2012 Fall haben wir die Amnesie G45.42 als Hauptdiagnose kodiert. Da der Verdacht auf akuten Apoplex bestand, führten wir eine neurologische Komplexbehandlung mindestens 24 h durch OPS 8-981.0.
Nun rollt die Krankenkasse diesen Fall auf, mit der Begründung, dass ein formaler Fehler aufgetreten ist. „ In den Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung einer TGA wird die Behandlung auf der Stroke Unit nicht vorgesehen.“
3. Frage:
Darf der OPS 8-981.0 bei der Hauptdiagnose G45.42 kodiert werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
....
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