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Version vom 12. Juni 2017, 09:32 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge) (Kodierempfehlung SEG-4:)

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Schlagworte: Nierenversagen, nach medizinischen Maßnahmen

Erstellt: 03.04.2017

Stand: 12.06.2017

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Stationäre Aufnahme bei Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen. Zwei Tage vor Aufnahme waren ambulant im Rahmen einer radiologischen Untersuchung große Mengen Kontrastmittel intravenös gegeben worden.

Es zeigt sich ein Kreatinin-Anstieg im Sinne eines akuten Nierenversagens Stadium 3 mit Notwendigkeit einer passageren Nierenersatztherapie (ohne Vorliegen eines histologischen Befundes).

Wie lautet die korrekte Kodierung?

Kodierempfehlung SEG-4:

Nach DKR D015 ist N17.93 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet, Stadium 3 zu kodieren. Dieser Kode ist in Bezug auf die Erkrankung spezifischer als N99.0 Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert, Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen (stadiengerechte Kodierung). Optional kann Y84.9! Chirurgische und sonstige medizinische Maßnahmen als Ursache einer abnormen Reaktion eines Patienten oder einer späteren Komplikation, ohne Angabe eines Zwischenfalls zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme, Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet ergänzt werden.

Siehe auch Kodierempfehlung Nr. 268.

Kommentierung FoKA:

Konsens (Stand 12.06.2017)


Direkt-Link SEG-4

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